ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/218

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Dem Schulausschuss des Landkreises Uelzen gehören auch je eine Schülerin/ein Schüler als Vertreter für die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen an

 

Herr Sven Volkmann, der bisherige Vertreter der berufsbildenden Schulen, besucht seit dem 26.10.2017 keine kreiseigene Schule mehr und scheidet somit aus. Eine Vertreterin/ein Vertreter konnte mangels Vorschlägen seinerzeit nicht berufen werden. Die Vertreterin der allgemeinbildenden Schulen hat bisher ebenfalls keine Vertretung.

 

Nach § 110 Abs. 4 des Nds. Schulgesetztes beruft die Vertretungskörperschaft des Schulträgers (Kreistag) die Mitglieder des Schulausschusses auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe. Der Vorschlag ist bindend.

 

Die Schülervertreterinnen/Schülervertreter werden vom Kreisschülerrat vorgeschlagen. Am 14.11.2017 hat die konstituierende Sitzung des Kreisschülerrates für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 stattgefunden. Vorgeschlagen für den Schulausschuss wird für die allgemeinbildenden Schulen:

 

-          als stellvertretendes Mitglied Frau Bahar Tarhan von der Oberschule Uelzen.

 

Als Schülervertreterin der berufsbildenden Schulen wird vorgeschlagen:

 

-          als ordentliches Mitglied Frau Pamela Talg von der BBS I.

 

Die Berufung eines stellvertretenden Mitgliedes für die entfällt, da keine weitere Schülerin/ kein weiterer Schüler der berufsbildenden Schulen an der konstituierenden Sitzung teilgenommen hat.

 

Die Berufungszeit beträgt gem. § 6 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die Kommunalen Schulausschüsse vom 17. Oktober 1996 (Nds. GVBl. S. 432) die Hälfte der Wahlperiode.

 

Da der Vorschlag bindend ist, ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag vorzuschlagen, Frau Bahar Tarhan von der Oberschule Uelzen als Ersatzmitglied der allgemeinbildenden Schulen und Frau Pamela Talg von der BBS I als ordentliches Mitglied der berufsbildenden Schulen in den Schulausschuss zu berufen.

 

 

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