ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/242

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlich Rechts “Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg“ (gAöR-GM) entscheidet der Verwaltungsrat der gAöR-GM über die Feststellung und Änderung des Haushaltsplans. Er unterliegt dabei jedoch gem. § 6 Abs. 3 S. 2 der Zustimmung der Hauptorgane der Träger. Die Feststellung des Haushaltsplans bedarf daher auch der Zustimmung des Kreistages des Landkreises Uelzen als einem der Träger der gAöR-GM.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 25.01.2018 den Haushaltsplan 2018 beschlossen. Die Zustimmung des Kreistages ist erforderlich.

 

Der Haushaltsplan 2018 der gAöR-GM besteht aus der Zusammenfassung der Teilhaushaltspläne

 

-          Teilhaushalt der gAöR-GM

 

-          Teilhaushalt Landkreis Lüchow-Dannenberg

 

-          Teilhaushalt Landkreis Uelzen

 

-Teilhaushalt Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Uelzen 

 

Zum Teilhaushaltplan der gAöR-GM:

 

Im Teilhaushaltsplan 2018 der gAöR kalkuliert das Gebäudemanagement mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 2,11 Mio.€ und ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 7,13 Mio.€. Die Erträge aus interner Leistungsbeziehung sind der Hauptteil zur Deckung der Gesamtkosten der gAöR-GM, aufgrund der höheren Aufwendungen steigen diese 2018 um 202 T€ auf 5,03 Mio.€. Der Teilhaushalt schließt ausgeglichen ab.

 

Dabei plant das GM mit einer Ertragssteigerung von 85 T€ im Vergleich zum Jahr 2017, gleichsam steigen die Aufwendungen um den Betrag von 294 T€, primär aufgrund von Steigerungen der Aufwendungen für aktives Personal sowie für Sach- und Dienstleistungen, durch eine Ausweitung der Fremdreinigung.

 

Der Teilfinanzhaushalt sieht Investitionen i.H.v. 79 T€ für Maschinen im Reinigungs- und Hausmeisterbereich vor, zum Teil werden diese gedeckt durch 15 T€ Zuwendungen für Investitionstätigkeit, womit sich Gesamtaufwendungen für Investitionstätigkeiten von 64 T€ ergeben. Dem Teilfinanzhaushalt ist im Ergebnis eine negative Finanzmittelveränderung von -6,5 T€ zu entnehmen, welche jedoch vollständig durch vorhandene liquide Mittel gedeckt werden. Die Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung wird nicht erforderlich.

 

Der Stellenplan weist einen Wegfall von 2,64 Stellen, hauptsächlich im Bereich der Hausmeister und Reinigungskräfte aus. Für den Hausmeister- und Reinigungsbereich werden 5,24 bereits bestehende Stellen in andere Entgeltgruppen umgewandelt.

 

 

Zum Teilhaushaltplan für den Mandanten Landkreises Uelzen:

 

Das Gebäudemanagement plant seinen Teilhaushaltsplan für den Mandanten LK Uelzen mit Erträgen i.H.v. 8,96 Mio.€, diesen stehen Aufwendungen i.H.v. 6,49 Mio.€ gegenüber, zu diesen kommen Aufwendungen für interne Leistungsbeziehung von 2,47 Mio.€, womit sich Gesamtaufwendungen i.H.v. 8,96 Mio.€ ergeben und somit ein ausgeglichener Haushalt. Unter den Aufwendungen für interne Leistungsbeziehung sind die Tätigkeiten gefasst, welche die AöR für den Mandanten Landkreis Uelzen erbringen wird.

 

Hierbei geht das GM von einer Ertragssteigerung von ca. 50 T€ im Vergleich zum Jahr 2017 aus, diese resultieren aus einer aus einer höheren Kostenerstattung seitens des Landkreises. Gleichsam werden weniger Aufwendungen kalkuliert, diese sollen 2018 um 44 T€ geringer ausfallen als 2017. Grund hierfür sind geringere Aufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen sowie bei sonstigen ordentlichen Aufwendungen.

 

Im Teilfinanzhaushalt sind für das Jahr 2018 Investitionen i.H.v. 5,85 Mio.€ vorgesehen. Die Investitionen des Landkreises Uelzen werden über haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen abgewickelt und sind deshalb im Teilfinanzhaushalt auch nur als solche dargestellt. Insgesamt decken die Einzahlungen die Auszahlungen, womit keine Finanzmittelveränderung eintreten wird.

 

Die im Teilhaushaltsplan des Landkreises Uelzen für das Gebäudemanagement veranschlagten Kostenerstattungen/Zahlungsverpflichtungen sind durch den am 19.12.2018 durch den Kreistag beschlossenen Haushaltsplan 2018 gedeckt.

 

Auf die Darstellung des Teilhaushaltes des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft der Stadt Uelzen wird an dieser Stelle verzichtet.

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Feststellung des Haushaltsplans 2018 der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlich Rechts “Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg“ (gAöR-GM) durch deren Verwaltungsrat vom 25.01.2018 zuzustimmen. 

 

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