ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/266

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die CDU-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 29.01.2018 beantragt, einen Beschluss zur Beibehaltung und Fortführung der Förderschule Uelzen herbeizuführen (s. Anhang).

 

Mit Vorlage 2013/131 hat der Kreistag am 17.12.2013 beschlossen, die damaligen vier Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen ab 01.08.2014 aufzulösen und eine neue Förderschule Uelzen einzurichten. Auslöser dafür war ein vorliegendes Konzept der Schulleitungen der Förderschulen (Unterricht nur noch in den allgemein bildenden Schulen), die damit zusammenhängenden zurückgehenden Schülerzahlen und die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zur inklusiven Schule. Ab 01.08.2014 zog die Schulleitung der neuen Förderschule Uelzen, die als Beratungs- und Förderzentrum organisiert wurde, in Büroräume im Gebäude der OBS Uelzen (Ebstorfer Straße 1a).

 

Aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes hat das Niedersächsische Kultusministerium Anfang 2017 elf Planungsgruppen eingerichtet, um Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) zu errichten. Bei der Planungsgruppe im Landkreis Uelzen war die Verwaltung als Schulträger beteiligt. Als Ergebnis wurde im Landkreis Uelzen ab 01.08.2017 ein RZI eingerichtet, das Räume des Landkreises Uelzen in der Ebstorfer Str. 1a, in denen auch nach wie vor die Förderschule Uelzen eingerichtet ist, gemietet hat.

 

Parallel dazu hat der Kreisausschuss am 16.05.2017 (Vorlage 2017/120) beschlossen, einen Antrag auf Aufhebung der Förderschule Uelzen zum 31.07.2018 zu stellen, weil die erforderliche Anzahl von zwölf Schülern nicht mehr garantiert war und bis dahin die Aufhebung der Schule organisiert werden sollte. Diesen Antrag hat die Niedersächsische Landesschulbehörde mit Schreiben vom 21.06.2017 genehmigt.

 

Die neue Landesregierung hat aktuell einen Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem der Bestandsschutz von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis 31.07.2028 auf Antrag verlängert werden kann. Lt. § 183 c Abs. 5 des Gesetzentwurfs vom 16.01.2018 wird die Genehmigung zur Fortführung der Förderschulen Lernen erteilt, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen die Fortführung rechtfertigt und der Schulträger einen Plan nach Abs. 4 (inklusives Konzept) vorlegt. Ziel dieser Änderung ist es, den Schulträgern mehr Flexibilität bei der Umsetzung der inklusiven Beschulung zu gewähren.

 

 

Im Landkreis Uelzen ist die inklusive Beschulung bereits komplett umgesetzt, es gibt zzt. lediglich eine „Verwaltungseinheit“ Förderschule Uelzen, die keine Schülerinnen und Schüler mehr hat. Daher könnte der Antrag zum geplanten neuen Schulgesetz keinen Erfolg haben.

 

Die Förderschule Uelzen ist dabei jedoch zentrale Dienststelle für alle Förderschullehrkräfte. Die Förderschulleitung setzt die Lehrkräfte zentral ein, lädt zu Besprechungen, veranstaltet Fortbildungen u.ä.. Die Räumlichkeiten in der Ebstorfer Str. 1a bieten dazu alle Möglichkeiten. Sollte die Förderschule tatsächlich zum 31.07.2018 aufgehoben werden, müssten die Förderschullehrkräfte dezentral an die allgemein bildenden Schulen versetzt werden, weil das Land nicht die Möglichkeit vorgesehen hat, dass ein RZI als zentrale Dienststelle für alle Lehrkräfte genutzt werden kann. Schon aus diesem Grund sollte aus Sicht der Verwaltung die Förderschule über den 31.07.2018 hinaus beibehalten werden, damit es weiterhin eine zentrale Dienststelle und damit eine dienstrechtliche Anbindung für alle Förderschullehrkräfte gibt.

 

Die Leitung und der Personalrat der Förderschule Uelzen befürworten einstimmig und ausdrücklich den vorliegenden Antrag.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu beantragen, die Förderschule Uelzen fortzuführen und somit die Aufhebung vom 21.06.2017 gem. § 106 Niedersächsisches Schulgesetz zu widerrufen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...