ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/291

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Oberschule Uelzen hat einen Antrag auf Namensgebung nach § 107 Satz 2 NSchG gestellt.

 

Nach Errichtung der Oberschule Uelzen zum 01.08.2013 unter Einbeziehung der Theodor-Heuss-Schule, der GHS Sternschule sowie der GHS Lucas-Backmeister-Schule sind ab dem neuen Schuljahr 2018/2019 alle Schülerinnen und Schüler an der jetzigen Oberschule eingeschult. Mit einem gemeinsamen Namen für die Schule soll die Identifikation mit der Schule nun gestärkt werden. Der Zeitpunkt für eine Namensgebung ist im Hinblick auf die künftige Ausrichtung der Schule, nämlich den schulzweigbezogenen Unterricht ab Klasse 7, gut gewählt. Die Schule positioniert sich neu und dokumentiert dieses auch in einer Namensgebung.

 

Der Schulvorstand hat in seiner Sitzung vom 15.03.2018 nach ausführlicher Debatte über Vorschläge aus dem Gremium, aber auch des Kollegiums mehrheitlich entschieden, dass der Name „Apollonia-Oberschule“ als Namenswunsch an den Schulträger herangetragen werden soll.

Apollonia von Braunschweig-Lüneburg wurde am 8. März 1499 als Schwester von Herzog Ernst, dem Bekenner, in Sachsen geboren. Bereits im Alter von 5 Jahren schickte ihre Familie sie in das Kloster Wienhausen. Mit dem Einzug der lutherischen Glaubenslehre musste sie auf Anweisung Ihres Bruders, des Herzogs Ernst, das Kloster verlassen, blieb jedoch ihrem katholischen Glauben treu. Nach dem Tod des Herzogs lebte sie seit 1548 zurückgezogen im Herrenhaus in Uelzen. Sie starb 1571 und wurde in der Uelzener St. Marienkirche begraben. Das Epitaph steht heute in der Ellerndorf-Kapelle (Apostelkapelle), die 1357 an die Marienkirche angebaut wurde. Apollonia von Braunschweig-Lüneburg hat der Stadt die seinerzeit nicht unerhebliche Summe von 2.000 Mark hinterlassen, die in eine Stiftung für  Kirchen und Gotteshäuser in Uelzen flossen. Diese  existierte mehr als 100 Jahre.

 

Gem. § 107 Satz 1 NSchG kann der Schulträger - im Einvernehmen mit der Schule - dieser einen Namen geben. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Namensgebung bei Schulen. Grundsatz ist, dem Schulträger bei dieser von sehr individuellen, mitunter auch emotionalen Erwägungen abhängigen Entscheidung, die er in enger Zusammenarbeit mit der betreffenden Schule treffen muss, eine möglichst große Freiheit zu gewähren.

 

Als Namensgeber sollten nur solche Personen ausgewählt werden, bei denen der Prozess der öffentlichen Meinungsbildung bereits abgeschlossen ist. Dieses ist bei Verstorbenen in der Regel der Fall. Es sollten nur Personen mit verfassungskonformem Lebenswandel gewählt werden. Der von der Schule vorgeschlagene Name erfüllt diese Kriterien. Weiterhin sollte eine Beziehung zum Schulleben hergestellt werden können. Apollonia von Braunschweig-Lüneburg hat sich mit ihrem Bekenntnis zum katholischen Glauben gegen die Interessen ihrer Familie, insbesondere des Herzogs Ernst, gestellt und die Entscheidung bis zu ihrem Lebensende vertreten. In dieser Zeit war das Handeln von Apollonia als Frau äußerst ungewöhnlich und es kann den Schülerinnen und Schülern auch heute noch Vorbild sein, zu seinen Überzeugungen zu stehen und diese auch gegen Widerstand zu vertreten. 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, zu beschließen, der Oberschule Uelzen den Namen  „Apollonia-Oberschule“ zu geben.

 

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