ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/298

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat der Gemeinsamen kommunale Anstalt IT-Verbund Uelzen (IT-V) hat die beigefügte Satzungsänderung in seiner Sitzung am 11.04.2018 beschlossen.

Ausschlaggebend für die Änderung war ein Beschluss des Verwaltungsrates vom 23.11.2017, wonach die Tätigkeit des Informationssicherheitsbeauftragten zunächst nach § 2 (1) der Satzung des IT-Verbundes Uelzen unter IuK-Service zu subsumieren.

Um die Unabhängigkeit des Informationssicherheitsbeauftragten zu gewährleisten, ist jedoch eine Änderung der Satzung des IT-Verbundes Uelzen erforderlich. Der Landkreis Uelzen hat dazu einen Entwurf zur Änderung der Satzung (4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinsamen kommunalen Anstalt IT-Verbund Uelzen (IT-Verbund Uelzen) verfasst.

  

Gem. § 4 Abs. 2 Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
(NKomZG) sind Satzungen der gemeinsamen kommunalen Anstalt zu verkünden. Die Verkündung hat durch die gemeinsame kommunale Anstalt für das Gebiet jedes Trägers der Anstalt nach den Rechtsvorschriften zu erfolgen, die für die Verkündung von Satzungen der jeweiligen Träger gelten. Somit gelten für die Verkündung der Satzung die Vorschriften des
§ 11 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Nach § 10 Abs. 3 NKomVG treten Satzungen, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, am 14. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet wurden.

Der Verwaltungsrat hat keinen anderen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung bestimmt. Somit gilt für 3. Änderungssatzung § 10 Abs. 3 NKomVG.

 

Die Satzungsänderung unterliegt gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 lit. m) in Verbindung mit
§ 5 Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz der aktuell gültigen Satzung des IT-V der Verwaltungsrat der Zustimmung der Hauptorgane aller Anstaltsträger.

 

Der Anlage 1 ist der Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinsamen kommunalen Anstalt IT-Verbund Uelzen angehängt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinsamen kommunalen Anstalt IT-Verbund vom 21.12.2009 in der beigefügten Fassung zuzustimmen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...