ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/306

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Haushalt des Landkreises Uelzen ist für das Haushaltsjahr 2015 zum sechsten Mal auf doppischer Basis aufgestellt worden; der Kreistag hat die Haushaltssatzung 2015 am 16.12.2014 und 26.05.2015 beschlossen.

 

Gemäß § 129 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Vorgabe konnte im Wesentlichen aufgrund der verzögerten Erstellung der Eröffnungsbilanz und der folgenden Jahresabschlüsse nicht eingehalten werden.

 

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2015 festgestellt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss geprüft. Dabei wurde im Bestätigungsvermerk folgendes dargestellt:

 

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanzwirtschaftlichen Lage des Landkreises. Dies kann allerdings nur eingeschränkt bestätigt werden

 

a) für das Sachvermögen in Bezug auf die korrekte, übereinstimmende Übernahme

    der weiterführenden Schulen aufgrund mangelnder Nachvollziehbarkeit und      

    fehlender Nachweise.

b) für die Höhe der ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten aufgrund

    mangelnder Nachvollziehbarkeit in wesentlichen Bereichen

c) für den Wert der  „anderen Rückstellungen“ und daraus resultierend das 

                Jahresergebnis

Der Jahresabschluss entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit dieser Prüfbericht keine Einschränkungen enthält.

 

Der Haushaltsplan ist grundsätzlich eingehalten worden. Abweichungen sind erläutert worden. Auf unsere Ausführungen unter Ziffer 8 dieses Prüfberichts weisen wir jedoch ausdrücklich hin.

 

Es wurde grundsätzlich mit der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

Auf die einzelnen Prüfungsfeststellungen weisen wir hin.

 

Wenn der Kreistag nach Auswertung des vorstehenden Schlussberichtes zu dem Ergebnis kommt, dem Landrat die Entlastung zu erteilen, bestehen hiergegen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.

 

Die Stellungnahme des Landrates zum Prüfbericht des Jahresabschlusses 2015 ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag

a)   Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2015 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG zu beschließen.

b)   Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, den Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von insgesamt 5.130.089,94 € der Rücklage aus Überschüssen zuzuführen. Die Aufteilung erfolgt auf die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.967.967,22 € und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 162.122,72 €.

c)   Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungs­prüfungs­amtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Jahr 2015 zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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