ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/317

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hintergrund

Das 153 Hektar große Brambosteler Moor ist bereits seit 1988 Naturschutzgebiet. Die derzeit bestehende Schutzgebietssatzung aus dem Jahr 1988 ist der Vorlage als Anlage 1 (Seiten 2, 4 – 6) beigefügt. Das Gebiet wurde in den Jahren 1999 bzw. 2005 Bestandteil des 1880 Hektar großen Vogelschutzgebiets V38 „Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor“ (3027-401) und Teilgebiet des mit 5380 Hektar bedeutend größeren FFH-Gebiets DE 2628-331 „Ilmenau mit Nebenbächen“. Dieses Gebiet zählt zu den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden sind.
Grundlage hierfür ist die Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Union (EU) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (ABI. EG Nr. L 206 S. 7).

Das Land Niedersachsen ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, die von der EU anerkannten europäischen FFH- und Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz) und in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Alle in dieser Liste erfassten Gebiete sind durch die zuständigen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren, als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen bzw. richtlinienkonform zu sichern (vgl. Artikel 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie). Konkret bedeutet dies, dass das Naturschutzgebiet als Teilgebiet des FFH-Gebiets 071 und Vogelschutzgebietes V 38 entsprechend den für dieses Gebiet maßgebenden Erhaltungszielen durch den Landkreis Uelzen angepasst werden muss. Das Gebiet liegt zum Teil im Landkreis Heidekreis, für dessen Flächen dem Landkreis Uelzen die Aufgabe der Sicherung vom Land Niedersachsen übertragen wurde.

Statt einer Neuausweisung wurde eine Änderungsverordnung erarbeitet. Zur besseren Lesbarkeit wurde zusätzliche eine Lesefassung erstellt.

Das im Westen angrenzende Naturschutzgebiet „Kiehnmoor“ sowie die südlich angrenzenden Bereiche „Schmarbecker Heide“ (im Landkreis Celle) und „Obere Gerdau mit Ellerndorfer Moor“ (östlich) sind ebenfalls Bestandteil des FFH-Gebiets „Ilmenau mit Nebenbächen“.

 

Schutzbestimmungen

Die Schutzgebietsverordnung ist von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit fachlicher Unterstützung des NLWKN aufgestellt worden.

 

Beteiligungsverfahren

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung am 26.03.2018 eingeleitet worden. Die beteiligten Behörden erhielten gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist von einem Monat zur Abgabe einer Stellungnahme. Parallel dazu hat die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 04.04.2018 bis 07.05.2018 durch die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, die Gemeinde Wriedel, die Stadt Munster, den Landkreis Heidekreis sowie den Landkreis Uelzen stattgefunden. Dies wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 14 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken

und Hinweisen vorgebracht worden.

 

Beteiligte Personengruppen

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (1)

1

Naturschutzverbände (16)

2

Träger öffentlicher Belange (84)

11

Sonstige Einwender

0

Summe der Einwendungen

14

 

Die Einwendungen der betreffenden Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 2).

Die Änderungen an der Änderungsverordnung, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgenommen wurden, sind in Anlage 3 im Änderungsmodus dargestellt. Anlage 4 enthält den Entwurf der Lesefassung der Verordnung. Anlage 5 enthält die maßgebliche Karte, an der keine Änderungen durch die Abwägung notwendig waren.

 

Ergebnis

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 6) und die dazu gehörenden maßgebliche Karte im Maßstab 1:7.500 (Anlage 5) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beigefügt ist die angepasste Begründung zur Verordnung (Anlage 7). Der Verordnungstext und die maßgebliche Karte im DIN A 3 Format quer im Maßstab 1:7.500 werden anschließend im jeweiligen Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebende Karte kann dann bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und der Gemeinde Wriedel, der Stadt Munster, dem Heidekreis und dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung >Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald >Schutzgebiete > Naturschutzgebiete.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

Der Landkreis Heidekreis wird über das Ergebnis unterrichtet, so dass auch dort in den zuständigen Gremien über die Ausweisung des Naturschutzgebietes die zusätzlich notwendigen Beschlüsse (für das Gebiet des Heidekreises) getroffen werden können.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet „Brambosteler Moor“ in der Gemeinde Wriedel, Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf, Landkreis Uelzen und der Stadt Munster, Landkreis Soltau-Fallingbostel, vom 23. Juni 1988 (Anlage 6) einschließlich der maßgeblichen Karte (Anlage 5) zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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