ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/338

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hintergrund

 

Das ca. 450 Hektar große NSG „Kiehnmoor“ ist bereits seit 1992 Naturschutzgebiet. In den Jahren 1999 bzw. 2005 wurde es Bestandteil des 1880 Hektar großen Vogelschutzgebiets V38 „Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor“ (3027-401) und Teilgebiet des mit 5380 Hektar bedeutend größeren FFH-Gebiets DE 2628-331 „Ilmenau mit Nebenbächen“. Dieses Gebiet zählt zu den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden sind.

Grundlage hierfür ist die Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Union (EU) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (ABI. EG Nr. L 206 S. 7).

Das Land Niedersachsen ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, die von der EU anerkannten europäischen FFH- und Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz) und in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Alle in dieser Liste erfassten Gebiete sind durch die zuständigen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren, als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen bzw. richtlinienkonform zu sichern (vgl. Artikel 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie). Konkret bedeutet dies, dass das Naturschutzgebiet als Teilgebiet des FFH-Gebiets 071 und Vogelschutzgebietes V 38 entsprechend den für dieses Gebiet maßgebenden Erhaltungszielen angepasst werden muss. Das Gebiet liegt zum Teil im Landkreis Celle, für dessen Flächen dem Landkreis Uelzen die Aufgabe der Sicherung vom Land Niedersachsen übertragen wurde.

Statt einer Neuausweisung wurde eine Änderungsverordnung vorgenommen. Zur besseren Lesbarkeit wurde zusätzliche eine Lesefassung erstellt.

Das im Westen angrenzende Naturschutzgebiet „Brambosteler Moor“ sowie die südlich bzw. nordöstlich angrenzenden Bereiche „Schmarbecker Heide“ (im Landkreis Celle) und „Obere Gerdau mit Ellerndorfer Moor“ (östlich) sind ebenfalls Bestandteil des FFH-Gebiets „Ilmenau mit Nebenbächen“.

 

Schutzbestimmungen

 

Die Schutzgebietsverordnung ist von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit fachlicher Unterstützung des NLWKN aufgestellt worden.

 

Beteiligungsverfahren

 

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung am 26.03.2018 eingeleitet worden. Die beteiligten Behörden erhielten gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist von einem Monat zur Abgabe einer Stellungnahme. Parallel dazu hat die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 04.04.2018 bis 07.05.2018 durch die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, die Gemeinde Wriedel, Samtgemeinde Suderburg, Gemeinde Eimke, Landkreis Uelzen sowie Gemeinde Faßberg, Landkreis Celle stattgefunden. Dies wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 21 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken

und Hinweisen vorgebracht worden.

 

Beteiligte Personengruppen

 

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (1)

1

Naturschutzverbände (16)

4

Träger öffentlicher Belange (84)

12

Sonstige Einwender

4

Summe der Einwendungen

21

 

Die zu ändernde Verordnung des NSG von 1992 ist als Anlage 1 (Verordnungstext) und Anlage 2 (Verordnungskarte) beigefügt.

Die Einwendungen der betreffenden Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 3).

 

Die Änderungen an der Änderungsverordnung, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgenommen wurden, sind in Anlage 4 im Änderungsmodus dargestellt. Anlage 5 enthält den Entwurf der Lesefassung, Anlage 6 die maßgebliche Karte.

 

Ergebnis

 

Die aus dem dargestellten Verfahren resultierende Änderungsverordnung (Anlage 7) und die dazu gehörenden maßgebliche Karte im Maßstab 1:12.500 (Anlage 6) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beigefügt ist die angepasste Begründung zur Verordnung (Anlage 8). Der Verordnungstext und die maßgebliche Karte im DIN A 3 Format quer im Maßstab 1:12.500 werden anschließend im Amtsblatt für den Landkreis Uelezen sowie im Amtsblatt für den Landkreis Celle veröffentlicht. Die maßgebliche Karte kann dann bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und der Gemeinde Wriedel, der Samtgemeinde Suderburg, der Gemeinde Eimke und der Gemeinde Faßberg sowie bei den Landkreisen Celle und Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden.

Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung >Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald >Schutzgebiete > Naturschutzgebiete.

Der Landkreis Celle wird informiert und die Vorlagen werden dort im Umweltausschuss am 13. September sowie am 29. Oktober im Kreistag beraten Die Verordnung wird in Kraft treten, wenn die Veröffentlichung im Landkreis Celle stattgefunden hat.

 

Zur abschließenden Darstellung aller Änderungen wurde eine Vergleichsfassung der bestehenden Verordnung mit Darstellung der Anpassungen im Änderungsmodus als Anlage 9 beigefügt.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet „Kiehnmoor“ in den Gemeinden Wriedel, Eimke und Faßberg, Samtgemeinden Altes Amt Ebstorf und Suderburg, Landkreis Uelzen und Celle vom 20. Januar 1992 entsprechend dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung (Anlage 7 zur Vorlage) sowie die maßgebliche Karte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet "Kiehnmoor" (Anlage 6 zur Vorlage) zu beschließen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 3 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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