ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/352

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Amtszeit des hauptamtlichen Landrates, Herrn Dr. Heiko Blume, endet am 31.10.2019. Gemäß § 45b Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) bestimmt die Vertretung den Wahltag für die Direktwahl.

 

Die Wahl zum 9. Europäischen Parlament wird ebenfalls im Jahr 2019 stattfinden. Wahltermin wird aller Voraussicht nach der 26.05.2019 sein.

 

Die gemeinsame Durchführung der Wahl des hauptamtlichen Landrates mit der Wahl zum Europäischen Parlament ist rechtlich möglich.

 

Der Termin für die eventuell erforderliche Stichwahl findet nach § 45b Abs. 3 S. 1 NKWG regelmäßig zwei Wochen nach dem Termin der Direktwahl statt. Allerdings kann die Vertretung einen anderen Sonntag als Wahltag bestimmen, wenn besondere Umstände dies erfordern (§ 45b Abs. 3 S. 2 NKWG).

Der zweite Sonntag nach der Direktwahl fällt im Jahr 2019 auf den Pfingstsonntag. Der darauf folgende Montag ist ein gesetzlicher Feiertag und in Niedersachsen ist auch der darauf folgende Dienstag schulfrei, weshalb es schwierig sein dürfte, an diesem Tag ausreichend Wahlhelfer zu finden. Daher ist es sinnvoll, den Termin für die Stichwahl um eine Woche nach hinten, auf den 16.06.2019, zu verschieben.

 

Hinweis: In den Samtgemeinden Rosche und Bevensen-Ebstorf sind die Termine für die Direktwahl und die eventuell erforderliche Stichwahl eines Samtgemeindebürgermeisters bzw. einer Samtgemeindebürgermeisterin für den 26.05.2019 und 16.06.2019 geplant.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss schlägt dem Kreistag vor, als Termin für die Direktwahl des hauptamtlichen Landrates bzw. der hauptamtlichen Landrätin im Landkreis Uelzen den 26.05.2019 und als Termin für die eventuell erforderliche Stichwahl den 16.06.2019 zu beschließen.

.

 

Loading...