Verweisungsbeschluss: Antrag der FDP-Fraktion - Linderung für die Folgen des Dürrejahres 2018 -
Mit E-Mail vom 21.08.2018 hat die FDP-Fraktion den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt und um Entscheidung in den zuständigen Gremien gebeten.
Die Berechnung und Festsetzung der Wasserentnahmegebühr sowie der weitere Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften erfolgt durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Uelzen. Daher empfiehlt die Verwaltung die Verweisung an den Umweltausschuss.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, den Antrag der FDP-Fraktion (Anlage 1 zu dieser Vorlage) zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss zu überweisen.