ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/363

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Budgetierungsrichtlinien vom 01.10.2009 sollen nach Beschluss des KA vom 29.05.2018 (VO/2018/290) überarbeitet werden. Neben redaktionellen Änderungen werden folgende grundlegenden Punkte  zur Anpassung vorgeschlagen:

Die BBS I wird den anderen Schulen in Bezug auf die Möglichkeit Sonderbudgets zu beantragen gleichgesetzt. Dazu zählt nun auch die Schaffung von IT-Infrastrukturen (z.B. bei WLAN-Ausbau auch Accesspoints, MDM-Systeme, Internetfilter), soweit keine Fördergelder zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der Beschaffung wird explizit auf die Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben hingewiesen.

Ein entsprechender Entwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Die Berechnung des „Beschaffungsbudgets“ erfolgt nach Klassensätzen sowie eines Schüleranteils (Pro-Kopf-Betrag) für geringfügige Beschaffungen. Aus Sicht der Verwaltung ist das Budget für investive Beschaffungen nicht ausreichend bemessen, um z.B. Ersatzbeschaffungen für vorhandene Hardware vorzunehmen. Es wird vorgeschlagen einen Ansatz für ein gesondertes IT-Budget aufzunehmen, aus welchem, neben Ersatzbeschaffungen auch Anschaffungen zu tätigen sind, die aufgrund sicherheitsrelevanter Anforderungen seitens des Schulträgers gefordert werden. Die bisherigen Klassensätze sollen beibehalten werden, d.h. der Klassensatz der BBS I bleibt weiterhin erhöht. Begründet ist dieses durch die höhere Anzahl von Werkstätten und technischen Fachräumen.

Die Beträge für die zusätzlichen Investitionen im IT-Bereich werden ebenfalls als Klassensätze zur Verfügung gestellt und beruhen auf Berechnungen der Zahlen der bekannten Geräte und deren durchschnittlicher Lebensdauer sowie des Wiederbeschaffungswertes.

 

Für 2019 wird es eine zusätzliche Erhöhung des Budgets für den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände geben. Die Betriebssysteme der Schulen müssen auf Windows 10 migriert werden. Hier sind zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung explizit aufgenommen und abgebildet.

 

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Budgetierungsrichtlinien wurde bereits berichtet, dass für Präsentationsflächen (Bildschirm, Beamer, Smart-/Activeboards) ebenfalls Kosten anfallen, die nur eine sukzessive Beschaffung über das Budget zulassen. Aus diesem Grunde hatte z. B. die KGS im Neubau Hofgebäude 4 Räume mit Activeboards aus eigenen Budgetmitteln ausgestattet.

Das Herzog-Ernst-Gymnasium hat nunmehr einen Antrag auf Bewilligung eines Sonderbudgets in Höhe von 70.000 € für das Haushaltsjahr 2019 zur Anschaffung von 8 Activpanels (integriertes Betriebssystem) gestellt (s. Anlage). Vorgesehen ist bisher nur eine Ausstattung mit herkömmlichen Tafeln. Diesen Antrag gilt es im Rahmen der Haushaltsberatungen dezidiert zu erörtern; das Ergebnis hätte grundsätzliche Auswirkungen.

 

Im Rahmen des DigitalPakts Schule plant der Bund den Schulen Mittel für digitale Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Die Förderung soll u.a. auch standortgebundene Endgeräte sowie interaktive Tafeln beinhalten. Angekündigt ist eine Verwendung der Mittel frühestens ab 2019. Seitens der Verwaltung erscheint aus diesem Grunde eine weitergehende Überarbeitung der Mittelausstattung der Schulen derzeit nicht angezeigt.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Bund als Förderungsvoraussetzung ein Medienentwicklungskonzept sowie ein Fortbildungskonzept für Lehrer nennt. Hier bestünde noch ein erheblicher Arbeitsbedarf seitens der Schulen, wenn diese Mittel in Anspruch genommen werden sollen. Die Medienbildungskonzepte wurden bereits 2017 vom Landkreis gefordert und sollten ebenfalls Grundlage für künftige Investitionen im IT-Bereich sein. Sie liegen bisher nicht bzw. in nicht ausreichendem Maße vor.

 

Um den Schulen die Möglichkeit zu eröffnen, die Arbeit mit mobilen Endgeräten kennenzulernen, ist geplant, das Kreismedienzentrum in 2019 mit 2 Tablet-Wagen für den Verleih auszustatten. Unterstützung würden die Schulen dann vom medienpädagogischen Berater, Herrn Neumann, erhalten.

 

Die WLAN-Ausstattung der Schulen soll, wie angekündigt, aus KIP II-Mitteln vorangetrieben werden. Angesichts der derzeitigen personellen Ausstattung des ITV-Schulteams wird eine Ausstattung von 2 Schulen pro Jahr als realistisch erachtet. Die entsprechenden Ansätze werden ab 2019 eingeplant.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss beschließt, dem Kreisausschuss zu empfehlen, die Änderung der Budgetrichtlinien in der vorgeschlagenen Form zu beschließen. Eine weitergehende Neufassung sollte erfolgen, sobald Regelungen zur Finanzierung von Schul-IT durch Bund oder Land getroffen worden sind.

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Anlagen

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