ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/307-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vorlage sind nunmehr die in der Sitzung vom 24.05.2018 angeforderten zusätzlichen Zahlen als Anlage „Präsentation Zahlenmaterial“ beigefügt.

Gemäß   der   Verordnung   für   die   Schulorganisation   (SchOrgVO)   sind   für   eine   nach Schulzweigen  gegliederte  Kooperative  Gesamtschule  höchstens  9  Züge  anzusetzen.  Diese Maximalzahl  darf  kurzfristig  überstiegen  werden.  (In  der  Vorlage  zur  Errichtung  der  neuen Klassenräume  im  Hofgebäude  von  2015  wurde  eine  10-zügigkeit  aus  der  Sicht  des  Schul- und  Kulturamts  für  als  übergangsweise  vertretbar  eingestuft,  da  die  Übergangszahlen  dies abgebildet  hatten.)  An  der  KGS  wird  die  Zügigkeit  mittlerweile  seit  mehreren  Jahren regelmäßig überstiegen. Aktuell liegt die Anzahl der Züge in jedem Jahrgang des Sek. I bei 11.   Dieses   Vorgehen   entspricht   nicht   den   im   Erlass   geregelten   Erwartungen   des Niedersächsischen Kultusministeriums und kann keine Grundlage für die Aufnahme von SuS an der KGS sein.

Zum  Schuljahresbeginn  2017/2018  besuchen  1.855  SuS  die  KGS.  80  SuS  davon  haben einen anerkannten Förderbedarf. Der Sek.I-Bereich umfasst 66 Lerngruppen. Die Oberstufe bildet 10 Lerngruppen ab. Hinzu kommen 2 Klassen des Brückenjahrgangs, der sich aus der Umgestaltung von G8 auf G 9 ergibt und 1 Sprachlernklasse.

 

Die folgende Tabelle bildet die Schülerzahlen und die Zügigkeit mit Stand v. 17.08.2017 ab:

Jahr-gang

Hauptschulzweig

Realschulzweig

Gymnasialzweig

Anzahl der Züge insg.

 

Züge

Anzahl SuS

Züge

Anzahl SuS

Züge

Anzahl SuS

 

5

2

31

5

118

4

101

11

 

6

2

27

5

135

4

109

11

 

7

2

28

5

140

4

105

11

 

8

2

37

5

150

4

98

11

 

9

3

58

5

147

3

63

11

 

10

2

35

5

135

6

148

13

inkl. 2 Kl. Brückenjhg.

11

 

 

 

 

5

88

5

12

 

 

 

 

5

90

5

 

Zwischen-summe

13

216

30

825

35

802

78

 

Sprachlernklasse

1

 

Summe

79

 

 

Die Raumsituation (ausgezählt an der Belegungsstatistik – Anlage 2a und b zum Antrag) in der KGS stellt sich aktuell wie folgt dar:

Es stehen 66 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) in Klassengröße zur Verfügung. Ergänzt werden diese durch 4 kleine AUR (20 SuS) und 2 sehr kleine AUR (12 SuS), die für Differenzierung und durch die Oberstufe genutzt werden können.

Außerdem verfügt die KGS über folgende 30 Fachunterrichtsräume (FUR):

-          3 Kunsträume

-          3 Musikräume

-          1 Lehrküche mit Essraum

-          3 Werk- und Technikräume

-          1 Raum für Textiles Gestalten

-          2 große Informatikräume

-          4 Biologiefachräume (L124, 187+, 179+, 165+)

-          4 Physikfachräume (L125, 185, 184, 166+)

-          2 Chemiefachräume (L127, 167+)

-          1 Chemiefachraum mit Laborraum (178 +177)

-          1 Multifunktionsraum mit Activ-Board (genutzt auch für Oberstufe Biologie)

-          4 Sporthallenflächen

-          VUSL-Raum

Die zusätzlichen 3 kleine Informatikräume (< 15 Arbeitsplätze) ergänzen das FUR-Angebot.

 

In der Summe verfügt die Schule somit über 96 Räume in Klassengröße zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler (SuS), die in aktuell 79 Zügen aufgegliedert sind. Die Klassen des Sek.I-Bereichs werden im Klassenraumprinzip auf der Basis von Jahrgangsfluren untergebracht. Aktuell werden hierfür 66 AUR (ohne Brückenjahrgang) benötigt.

 

Von der Schule sind zur Darstellung der Auslastung der verschiedenen Räume mehrere Anlagen eingereicht worden. Diese stellen dar, dass die NW-Fachunterrichtsräume mit einer Belegung von 60 – 87 % in der Lindenstraße und 81 – 94 % im Hauptgebäude vollständig ausgenutzt sind.

 

Die Schule stellt eine aktuelle Verfügbarkeit aller Räume von 30 plus 10 Unterrichtsstunden pro Raum und Woche dar. Das bedeutet eine tägliche Nutzung von der 1. bis 8. Unterrichtsstunde. Hier ist die Belegung in der 1.-6. Unterrichtsstunde mit durchschnittlich 79% gut ausgelastet. In der 7./8. Unterrichtsstunde erreicht die durchschnittliche Belegung gerade 17 %.

 

Die Betrachtung der Entwicklung der Grundschüler, die in die weiterführenden Schulen umgeschult werden, stellt einen tendenziellen Zahlenrückgang dar. Die folgende Grafik zeigt, wie die Jahrgangsstärken der letzten zwei 5. Jahrgänge sich von der Einschulung bis zum Einstieg in die 5. Klasse verändert haben. Bei dem Übergang von der 4. in die 5. Klasse haben sich die Zahlen der SuS in jedem Jahr reduziert. Daraus ist eine Tendenz für den Jahrgang zu erkennen, der 2018/2019 mit dem Übergang in die 5. Klasse auf die weiterführenden Schulen des Landkreis Uelzens wechselt.

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Des Weiteren ist aus dem Zahlenmaterial darstellbar, dass die Anzahl der SuS, die die KGS besuchen werden, voraussichtlich entsprechend der Gesamtschülerzahl rückläufig sein wird:

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In der Spitze sind 20 Kinder mit Unterstützungsbedarf an der KGS eingeschult worden. Mit einer Gewährung der 10-Zügigkeit an der KGS bei Einschulung in die 5. Klasse sollte der Wahlfreiheit der Eltern entsprochen werden und einem ggf. anzuwendenden Losverfahren vorgegriffen werden können. Die Zahl im Bereich der Gymnasialschüler erfordert hier eine großzügige Betrachtung. Es ist anzunehmen, dass die Züge für das Schuljahr 2018/2019 wie folgt aussehen werden: Gym. = 4, RS/HS = 6.

 

12 Züge (2x HS, 5x RS, 5x Gym.) werden die KGS zum kommenden Schuljahr verlassen. Werden 10 Züge in der 5. aufgenommen, sind in der Summe 2 Züge weniger als die aktuellen 79 Züge an der Schule vorhanden. (79-2=77 Züge). Zum prognostizierten Schuljahr 2018/2019 sind für 77 Züge in der Gesamtzahl 96 Räume in Klassengröße vorhanden.

 

Zur Beurteilung des Antrags ist eine langfristige Betrachtung der Raumsituation zum Schuljahr 2021/2022 erforderlich, da mit dem Abriss der jetzigen Sporthalle frühestens im Sommer 2019 begonnen wird und eine Verfügbarkeit der Fläche für den beantragten Neubau zur weiteren Nutzung erst ab 2020 gegeben ist.

 

Durch die Umstellung auf G9 (Abitur nach der 13. Jahrgangsstufe) kann ab dem Jahr 2021 zusätzlich von 4 Zügen in der 13. Jhg. ausgegangen werden. Es wird von keinem Anstieg der Schülerzahlen in den nächsten Jahren ausgegangen. Somit ist anzunehmen, dass die Zügigkeit der aufgenommenen SuS in dem 5. Jahrgang in den nächsten Jahren nicht konstant bei 10 bleibt, sondern sogar wieder auf die gesetzlichen 9 Züge absinkt. Bereits in den Jahren 2018 bis 2021 sinkt dadurch die Gesamtzügigkeit soweit, dass die Erhöhung um 4 Züge durch die 13. Jahrgangsstufe im Jahr 2021 nicht zu einem Übersteigen der 77 Züge führen wird. Der im Antrag beigelegten Prognose der Schule wird von Seiten des Schul- und Kulturamts nicht entsprochen. Es gibt keinerlei Zahlen, die die weitere Entwicklung von 11 Zügen in der 5. Klasse abbilden.

 

Die Informatikräume im Kellergeschoss der Schule sind mit je 16 stationären Rechnerarbeitsplätzen ausgestattet. Die Belegung der Räume (Anlage 4a des Antrags) erfolgt in Abhängigkeit der möglichen Nutzung. Mit einer Klasse in Größe von 30 SuS werden immer zwei Räume gemeinsam genutzt (Kombination 66 +67 und 68 +70). Eine Belegung von Raum 68 bedingt, dass der Raum 70 nicht von anderen Klassen genutzt werden kann, da dieser keinen eigenen Zugang hat. Für den kleinen EDV-Raum 58 mit 10 EDV-Arbeitsplätzen wird eine Nutzung von 27% abgebildet. Auch diese erfolgt oft in Kombination mit der Belegung eines weiteren Raumes.

 

Grundlage für Investitionen im Bereich der EDV-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen soll ein schulisches Medienbildungskonzept sein. Es bildet u.a. den Medieneinsatz im Unterricht ab und ermöglicht somit nachhaltige Planungen und Investitionsentscheidungen. Der bisher vorliegende Entwurf dieses Konzeptes der KGS sieht, entgegen den Inhalten des Landeskonzeptes „Ziellinie 2020“ und der Strategie der Kultusministerkonferenz „Die Bildung in der digitalen Welt“, die überwiegende Nutzung von festen Computerräumen vor. Durch die vorgesehene verstärkte Verankerung des digitalen Lernens in die jeweiligen Kerncurricula ist ein Ausbau von festen Computerräumen jedoch nicht als nachhaltig zu betrachten.

 

Gemäß der richtungsweisenden Strategien der Landesregierung werden stationäre EDV-Räume zukünftig nicht mehr primär benötigt. Es zeichnet sich vielmehr die Entwicklung in Richtung der Nutzung mobiler Endgeräte ab.

 

Durch die Nutzung von Laptop-Klassensätzen oder die Einbindung von schuleigenen Tablets kann in den AUR die Einbindung der digitalen Medien in den Unterricht erfolgen. Die spezielle Auswahl der EDV-Kellerräume kann dann für einzelne stationäre Aufgabenbereiche vorgesehen werden und ist in der Belegung flexibler zu gestalten.

 

Rechnerisch sind weitere AUR nicht erforderlich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Planung von festen EDV-Räumen nicht zielführend, um die nachhaltige Integration der digitalen Medien in den Unterricht zu gewährleisten.

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschießen, dem Antrag der KGS Bad Bevensen auf Errichtung neuer allgemeiner Unterrichtsraume und Verlegung der für den Informatikunterricht zu nutzenden Fachräume aus dem Kellergeschoss nicht zu entsprechen.

 

 

 

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Anlagen

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