ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2018/359-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.12.2017 hat die CDU-Fraktion beantragt, dass die Sperrmüllabfuhr spätestens ab dem 1.1.2019 nur noch auf Abruf erfolgen soll, wobei eine Abfuhr mindestens einmal im Jahr kostenlos erfolgen soll und unter der Maßgabe, dass die momentanen Kosten nicht steigen.

Mit Schreiben vom 04.03.2018 haben die UWG- und FDP-Fraktion die Ausweitung der bisherigen Sperrmüllabfuhr auf zweimalige Durchführung pro Jahr beantragt. Der Antrag wurde vom Kreisausschuss in den Betriebsausschuss verwiesen (VO 2018/281).

Mit Schreiben vom 29.04.2018 hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen Fragen zur Sperrmüllabfuhr eingereicht.

Zu den Anträgen und Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

 

1.             Derzeitige System und Organisation der Sperrmüllabfuhr im Landkreis Uelzen

Die Erfassung von Sperrmüll erfolgt im Landkreis Uelzen im sogenannten Hol- und Bringsystem. Im Holsystem werden zwei Verfahren angeboten. Einmal jährlich wird eine gebührenfreie Straßensammlung im gesamten Kreisgebiet durchgeführt. Die Menge darf maximal 7 m³ pro Haushaltung betragen. Von der gebührenfreien Straßensammlung ausgenommen ist Sperrabfall aus Gewerbe. Zusätzlich bietet der awb eine gebührenpflichtige Sperrmüllsammlung auf Abruf (auch für Gewerbe) an. Bis 3 m³ sind pauschal 18,00 € zu entrichten. Für jeden weiteren angefangenen m³ 5,00 €. Die Gebühr ist bei der Abholung in bar zu entrichten. Bei  Gewerbebetrieben beträgt die Gebühr für die Abholung auf Abruf 40,00 € pro m³.

Im Bringsystem können die Einwohner des Kreises ihren Sperrmüll gebührenpflichtig auf dem Entsorgungszentrum Borg und Wertstoffhof Oldenstadt entsorgen. Für die Selbstanlieferung des Sperrmülls an den Annahmestellen in Borg und Oldenstadt ist ebenfalls eine Gebühr zu entrichten (Borg: unter 200 kg 19,00 € pauschal, ab 200 kg 182,00 €/t; Oldenstadt: 19,00 € je m³). Für sperrige Gegenstände aus unbelasteten Altholz gelten abweichende Gebühren (Borg: unter 200 kg 7,00 € pauschal, ab 200 kg 70,00 €/t, Oldenstadt: 7,00 € je m³).

Für sperrigen Baum- und Strauchschnitt und Elektrogroßgeräte bietet der awb eine separate, gebührenpflichtige Sammlung auf Abruf an. Die Gebühr beträgt bei Baum- und Strauchschnitt bis zu 3 m³ pauschal 18,00 €. Für jeden weiteren angefangenen m³ beträgt die Gebühr 5,00 €. Für die Abholung von Elektrogeräten beläuft sich die Gebühr für jeweils bis zu drei Geräten 13,00 €.

Bei der Sperrmüllsammlung im Holsystem werden Altholz und Restsperrmüll getrennt eingesammelt und abgefahren. Elektrogroßgeräte werden nicht mit genommen und sind vom Grundstückseigentümer in einer separaten Abfuhr zur gebührenpflichtigen Abholung zu entsorgen.

Eine separate Abfuhr von wiederverwertbaren Gegenständen, wie bspw. Möbel, und Zuführung zu einer Weiterverwendung erfolgt nicht. Der awb wirbt im Müllkalender und bei telefonischen Kundenkontakten zum Thema Sperrmüllabfuhr, gut erhaltene Gegenstände alternativ über Kleinanzeigen (z.B. Zeitung oder Internetplattformen) anzubieten, zu verkaufen oder zu verschenken.  Ferner verweist der awb auf das Soziale Kaufhaus in der Hansestadt Uelzen, dass wiederverwertbare Gebrauchtmöbel auf Wunsch gegen Entgelt abholt und im Kaufhaus zum Kauf anbietet. Der Verein Bad Bevensen Inklusiv e.V. nimmt Möbel und andere Gebrauchsgegenständen zur Einrichtung von Wohnungen an, die dann allen Bedürftigen im Raum Bad Bevensen angeboten werden.

 

2.             Sammelmengen

Nachstehende Abbildung zeigt die Mengen, die durch die vorstehend genannten Systeme erfasst werden. Das Mengenverhältnis Altholz zu Restsperrmüll beträgt etwa 60 zu 40. Da Altholz kostengünstiger entsorgt werden kann, werden mit der getrennten Sammlung Entsorgungskosten eingespart werden.

Bezeichnung

2013

2014

2015

2016

2017

Sperrmüll gebührenfreie Abholung

855,52

902,24

933,06

990,87

1.024,44

Holz aus gebührenfreier Sperrmüllsammlung

1.450,64

1.337,98

1.357,38

1.329,52

1.404,75

Sperrmüll auf Abruf

124,90

146,38

181,33

182,21

183,93

Holz aus Sperrmüll auf Abruf

296,84

289,38

323,79

304,42

286,93

Summe

2.727,90

2.675,98

2.795,56

2.807,02

2.900,05

Einwohner

92.482

92.356

92.564

93.131

93.094

Sperrmüll pro EW

29,5

29,0

30,2

30,1

31,2

 

Der gebührenpflichtige Sperrmüll auf Abruf wurde im Durchschnitt der letzten drei Jahre von  875 Benutzer in Anspruch genommen. Wieviel Benutzer die jährliche gebührenfreie Straßensammlung in Anspruch nehmen, kann nicht ermittelt werden, da bei der Abfuhr nicht die Anfallstellen erfasst werden. Überträgt man die durchschnittliche Sammelmenge von 564 kg je Abrufauftrag (2017) auf die Straßensammlung, dürfte die Inanspruchnahme der Straßensammlung zwischen 4.000 und 4.500 Anfallstellen im Jahr liegen.

 

3.             Kosten der Sperrmüllsammlung

Die Gesamtkosten (Vollkostenbetrachtung) der Sperrmüllsammlung (Straßensammlung und Abrufsammlung) haben sich in den vergangenen drei Jahren wie folgt entwickelt:

2015

2016

2017

823.218 €

927.201 €

906.715 €

Die Gesamtkosten setzen sich aus Logistikkosten (Personal und Fahrzeuge), Entsorgungskosten (Sperrmüll und Altholz), anteilige Umlagekosten für Betriebshof und Entsorgungszentrum Borg und Gemeinkosten zusammen.

 

4.              Praxis der Sperrmüllsammlung im Landkreis Uelzen

Mit Problemen behaftet ist insbesondere die Sperrmüllstraßensammlung. Die auffälligste  negative Begleiterscheinung der Sperrmüllstraßensammlung sind die „gewerblichen“ Sammler. Diese fahren, meistens schon in den Tagen vor der Sammlung, die betreffenden Orte und Straßen mit ihren Kleintransportern ab, durchsuchen die zur Abfuhr bereitgestellten sperrigen Gegenstände und Sperrmüllhaufen nach werthaltigen Gegenständen, insbesondere Altmetall und Elektrogeräte aber auch sonstigen „gebrauchsfähigen und verwertbaren“ Gegenständen mit denen ein Erlös erzielt werden kann und entnehmen diese. Erkenntnisse über die abgesteuerten Mengen liegen dem awb nicht vor. Eine im September 2015 vom awb und Umweltamt durchgeführte Überprüfung der Sperrmüllstraßensammlung in der Stadt Uelzen zeigt, dass sich wertstoffhaltige Gegenstände im Sperrmüll befinden, die von Dritten entnommen werden. Teilweise sprechen die Bürger die gewerblichen Sammler direkt an und bieten ihnen Elektrogroßgeräte an, wenn sie die selbst aus der Wohnung oder dem Haus herausholen.

Dieses Tun der gewerblichen Sammler führt dazu, dass dem awb die Erlöse aus der Verwertung von Altmetall und Elektrogeräten, die letztgenannten sind laut derzeitiger  Abfallsatzung von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen, entgehen. Die Erlöse fehlen dem Abfallgebührenhaushalt, wo sie zu einer Entlastung beitragen. Die Entnahme von Elektrogeräten geht auch einher mit Umweltbelastungen (unsachgemäßes Entfernen von Kompressoren aus Kühlschränken mit der Folge von Freisetzung von Öl) und unsachgemäßes Ausschlachten und Demontieren von Elektroaltgeräten. Die Mitnahme von Elektrogeräten gefährdet darüber hinaus den Nachweis der gesetzlich geforderten Sammelquote (bisher: 45%, ab 2019: 65%).

Ein weiterer sehr negativer Begleitumstand der Aktivitäten der gewerblichen Sammler ist, dass mit dem Durchsuchen der Sperrmüllhaufen das Umfeld verschmutzt, der bereitgestellte Sperrmüll verteilt wird, Verschmutzungen nach sich zieht und die spätere Abholung und Aufnahme durch den awb erschwert wird.

Aus der Vergangenheit kann nicht bestätigt werden, dass die Einführung von Sperrmüll auf Abruf mit einem Anstieg von wilden Müllablagerungen einhergeht. Die Mitabfuhr von Elektrogeräten bei der Sperrmüllabfuhr auf Abruf könnte dazu beitragen, wilde Müllablagerungen von Elektrogeräten im Wald und in der freien Landschaft einzudämmen.

 

5.              Vorteile und Nachteile Sperrmüllstraßensammlung und Sperrmüll auf Abruf

Die Vor- und Nachteile der beiden Sammelsysteme lassen sich wie folgt zusammenfassen (Auszug aus dem Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Uelzen 2018 -2023, Seite 51 ff):

Pro Straßensammlung:

  • Sammelmethode ist vergleichsweise sehr effektiv. Dies gilt zumindest dann, wenn pro Sammeltermin relativ große Mengen erfasst werden können, was im Landkreis Uelzen der Fall ist.
  • Flächendeckende Abfuhr reduziert Anfahrtstrecken ohne Sammeltätigkeit.
  • Wertstoffe können parallel effektiv miterfasst werden (Metalle, Holz, Elektrogeräte …).
  • Dispositionsaufwand ist sehr gering.
  • Verwaltungsaufwand ist sehr gering.

Contra Straßensammlung:

Gewünschte Ordnung der Entsorgung ist kaum sicherzustellen, besonders hinsichtlich der

  • Beistellung von Nicht-Sperrmüll, d.h. Hausmüll oder Bauabfälle
  • Beistellung von gewerblichen Abfällen
  • Beraubung durch Dritte (Metalldiebstahl; nach Erfahrungen aus ROW, wo beide Systeme betrieben werden, ist der Metallgehalt des Abruf-Sperrmülls deutlich höher als bei dem aus der Straßensammlung)
  • Brandlast (problematisch vor allem in verdichteten Stadtgebieten)
  • Verschmutzung der Straßen.

Pro Abrufabfuhr:

  • Bereitstellungsmengen besser steuerbar, Reduzierung von Falschbereitstellungen (Nichtsperrmüll)
  • Beraubung durch Dritte eingeschränkt (systematische „Plünderung“ nicht möglich)
  • Verschmutzungen an Bereitstellungsplätzen lassen sich besser den Verursachern zuordnen

Contra Abrufabfuhr:

  • Deutlich höherer Verwaltungsaufwand (Annahme und Bearbeitung von Bestellungen, Information der Besteller, Reklamationsbearbeitung)
  • Deutlich höherer Dispositionsaufwand
  • Parallele Abfuhr von verschiedenen Wertstoffen nur mit deutlich mehr Aufwand möglich (entweder zusätzliche Fahrzeuge schicken oder fallspezifisch nachsortieren)
  • Höherer Anteil von Fahrstrecken ohne Sammeltätigkeit (An- und Abfahrt)

 

6.             Prognose der Kostenentwicklung bei veränderten Sammelsystemen

Grundsätzlich ist zu allen Kostenschätzungen anzumerken, dass eine Prognose sehr schwierig ist. Die Gesamtkosten werden maßgeblich von der Sperrmüllmenge insgesamt und der maximalen Sperrmüllmenge je Haushalt bestimmt. Diese wiederum beeinflussen die Kosten in zweifacher Hinsicht: einmal bei der Höhe der Entsorgungskosten für den eingesammelten Sperrmüll und ferner bei den Aufwendungen für den Personal- und Fahrzeugeinsatz. Erfahrungsgemäß werden bei der Straßensammlung (ohne Anmeldung) mehr Mengen eingesammelt als bei der Abrufsammlung und je höher die maximal zulässige Sperrmüllmenge, desto größer der Zeitaufwand für das Verladen und geringer die Anzahl der möglichen Ladepunkte während eines Einsatztages.

 

a)             Straßensammlung: zweimalige gebührenfreie Abholung pro Kalenderjahr

Die Einführung einer zweimaligen gebührenfreien Straßensammlung im Jahr bei Beibehaltung der sonstigen Rahmenbedingungen (7 m³ Sperrmüllmenge pro Haushaltung und Abfuhr, Angebot von weiteren gebührenpflichtigen Abholung auf Abruf, keine Abholung von Altmetall und Elektrogeräten) führt zu einem deutlichen Anstieg der Kosten für die Sperrmüllabfuhr. Aktuell fährt der awb einmal im Jahr alle Ortschaften im Landkreis im Rahmen der gebührenfreien Straßensammlung an. Bei einer zweimaligen gebührenfreien Straßensammlung im Landkreis Uelzen müssten die Personal- und Fahrzeugkapazitäten erhöht werden. Die prognostizierten Gesamtkosten würden in Abhängigkeit von den Sammelmengen voraussichtlich zwischen 1,2 Mio. € und 1,4 Mio. € liegen. Wenn die zweimalige gebührenfreie Abholung pro Kalenderjahr auf 3 m³ Sperrmüllmenge pro Haushaltung und Abfuhr begrenzt ist, die Mitnahme von Elektrogeräten und Altmetall ausgeschlossen ist und die gebührenpflichtige Abholung auf Abruf eingestellt werden, würden die prognostizierten Gesamtkosten bei ca. 950 Tsd. € liegen.

 

b) Abrufsammlung: einmal pro Kalenderjahr gebührenfrei, jede weitere Anforderung auf Abruf gebührenpflichtig

Bei Umstellung auf ausschließlich Sperrmüllsammlung auf Abruf ist davon auszugehen, dass die Sperrmüllmenge sinkt – in der Einführungsphase deutlich -, da sich die Kunden zunächst an das neue System gewöhnen müssen und darüber hinaus erfahrungsgemäß die Abrufleistung nur bei einem wirklichen Bedarf (Möbelneukauf, Umzug) in Anspruch genommen wird. Bei einer Begrenzung der Sperrmüllmenge auf 5 m³ pro Haushaltung und gleichzeitiger Einsammlung von Altmetall und Elektrogeräten bei Abrufsammlung würden die Gesamtkosten unter Berücksichtigung von internen Optimierungen der Abfuhr voraussichtlich zwischen 870 und 910 Tsd. € liegen. Nicht berücksichtigt sind hierbei Erlöse aus der Verwertung von eingesammelten Altmetall und Elektrogeräten.

Bei einer gebührenfreien Abholung von 7 m³  Sperrmüll einmal pro Jahr und Haushaltung und unter der Annahme einer unveränderten Jahressperrmüllmenge, ist davon auszugehen, dass sich die Gesamtkosten nicht verändern. Gegenüber der auf 5 m³ begrenzten gebührenfreien Abholung ist davon auszugehen, dass sich die Gesamtmenge über das Jahr betrachtet nur anders verteilt. Die Erhöhung der gebührenfreien Abholmenge auf 7 m³ führt dazu, dass bei starker Inanspruchnahme der maximal möglichen Menge durch die Haushalte die Müllfahrzeuge ca. ein Drittel weniger Anfallstellen täglich anfahren können. In der Folge resultieren daraus wiederum längere Wartezeiten für die Kunden auf einen Abfuhrtermin.

Sollte mit dem höheren Abholvolumen auch die Gesamtmenge an Sperrmüllaufkommen im Jahr steigen, sind zusätzliche Fahrzeug- und Personalkapazitäten erforderlich. Bei einer Mengensteigerung von 5% im Jahr sind zusätzliche Kosten zwischen 43 und 45 Tsd. € und bei einer Mengensteigerung von 10% im Jahr zwischen 87 und 91 Tsd. € zu erwarten.

Neben der Abrufsammlung wird ergänzend angeregt, anstelle einer einmaligen gebührenfreien Abholung auf Abruf die Option einer gebührenfreien Selbstanlieferung auf den Wertstoffhöfen in Borg oder Oldenstadt anzubieten. Diese Option wird aus Kostengründen und aufgrund des hohen administrativen Aufwands nicht befürwortet:

  • Durch Preise werden Lenkungswirkungen ausgelöst. Bisher werden die Bürger eher dahin gelenkt, den Sperrmüll abholen zu lassen. Das liegt daran, dass die Kapazitäten an den Annahmestellen – vor allem in Borg - nicht auf eine Vielzahl weiterer Anlieferungen ausgelegt sind, die dann bevorzugt am Sonnabendvormittag eintreffen.
  • Verschärfend käme dann noch dazu, dass der Anlieferer an der Annahmestelle ebenfalls seine Berechtigung nachweisen müsste; anschließend müsste die Anlieferung zulasten seines Grundstücks verbucht werden. Dieser administrative Zusatzaufwand wäre nur möglich, wenn die Annahmestellen personell entsprechend aufgestockt würden.

(Auszug aus dem Entwurf Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Uelzen 2018-2023, Seite 53)

 

7.             Weitere Vorgehensweise

Es wird vorgeschlagen, der Empfehlung im Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Uelzen 2018-2023 (Seite 55) zu folgen:

1)      Die Straßensammlung wird eingestellt.

2)      Die Sperrmüllabfuhr erfolgt nur noch als Abrufabfuhr, wobei der erste Abruf je Grundstück und Kalenderjahr kostenlos ist, weitere Abrufe hingegen kostenpflichtig (Grundstücke mit 4-Rad-Behältern erhalten mehrere Abrufe).

3)      Es werden - sofern dies ohne Mehrkosten möglich ist – simultan drei Fraktionen abgefahren: Altholz, Elektroaltgeräte/Altmetalle und Restsperrmüll. Bei der Elektrogeräte- Abfuhr können auch Kleingeräte beigestellt werden.

4)      Es wird geprüft, ob die drei Fahrzeuge im Kolonnenbetrieb mit entsprechend reduzierten Personalbesatz gefahren werden können.

Die dafür erforderlichen Satzungsänderungen sind in der beigefügten 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29.03.2011 aufgenommen. Die Details aller Änderungen sind der in Anlage 2 beigefügten Synopse der Satzungsänderungen zu entnehmen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die in der Anlage 2 beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29.03.2011 festzusetzen.

 

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