ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/391

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die BBS II Georgsanstalt beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2019/2020 eine berufsbegleitende Teilzeitausbildung für die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent anzubieten. In Niedersachsen, insbesondere im Landkreis Uelzen, verstärke sich der Bedarf durch die Einstellung von Zweit- und Drittkräften in Krippen und Kindergartengruppen sowie durch den Ausbau des Ganztagesbetriebes an Grundschulen. Die Attraktivität der Teilzeitausbildung sei in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im sozialpädagogischen Bereich arbeiten, hätten ein großes Interesse daran, sich neben der Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld weiter zu qualifizieren.

 

Die Durchführung verursacht nach Angaben der Schule keinen zusätzlichen räumlichen oder personellen Bedarf.

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, der Errichtung einer berufsbegleitenden Teilzeitausbildung Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent ab dem Schuljahr 2019/2020 zuzustimmen und bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

 

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Anlagen

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