ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/395

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 21 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandschG) vom 18.07.2012, in der zur Zeit geltenden Fassung, werden Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter und ihre Stellvertreter auf Beschluss des Kreistages für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

a) 2. Stellvertretender Kreisbrandmeister

In der Dienstversammlung am 15.10.2018 haben die Gemeinde- und Ortsbrandmeister den amtierenden 2. Stellvertretenden Kreisbrandmeister, Herrn André Pieper, zur Ernennung als 2. Stellvertretenden Kreisbrandmeister des Landkreises Uelzen vorgeschlagen.

Herr Pieper erklärte sich bereit, im Falle eines Kreistagsbeschlusses, das Amt anzunehmen.

 

b) Abschnittsleiter Süd

In der Dienstversammlung am 15.10.2018 haben die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Abschnitts Süd den amtierenden Abschnittsleiter Süd, Herrn André Pieper, zur Ernennung als Abschnittsleiter Süd vorgeschlagen.

Herr Pieper erklärte sich bereit, im Falle eines Kreistagsbeschlusses, das Amt anzunehmen.

 

c) Stellvertretender Abschnitssleiter Süd

In der Dienstversammlung am 15.10.2018 haben die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Abschnitts Süd den amtierenden Stellvertretenden Abschnittsleiter Süd, Herrn Björn Busenius, zur Ernennung als Stellvertretenden Abschnittsleiter Süd vorgeschlagen.

Herr Busenius erklärte sich bereit, im Falle eines Kreistagsbeschlusses, das Amt anzunehmen.

 

Der Regierungsbrandmeister hat den Ernennungen zugestimmt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:

a)      Herrn André Pieper mit Wirkung vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum 2. Stellvertretenden Kreisbrandmeister zu ernennen.

b)      Herrn André Pieper mit Wirkung vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Abschnittsleiter Süd zu ernennen.

c)      Herrn Björn Busenius mit Wirkung vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Stellvertretenden Abschnittsleiter Süd zu ernennen.

 

 

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