Nach § 21 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandschG) vom 18.07.2012, in der zur Zeit geltenden Fassung, werden Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter und ihre Stellvertreter auf Beschluss des Kreistages für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
a) 2. Stellvertretender Kreisbrandmeister
In der Dienstversammlung am 15.10.2018 haben die Gemeinde- und Ortsbrandmeister den amtierenden 2. Stellvertretenden Kreisbrandmeister, Herrn André Pieper, zur Ernennung als 2. Stellvertretenden Kreisbrandmeister des Landkreises Uelzen vorgeschlagen.
Herr Pieper erklärte sich bereit, im Falle eines Kreistagsbeschlusses, das Amt anzunehmen.
b) Abschnittsleiter Süd
In der Dienstversammlung am 15.10.2018 haben die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Abschnitts Süd den amtierenden Abschnittsleiter Süd, Herrn André Pieper, zur Ernennung als Abschnittsleiter Süd vorgeschlagen.
Herr Pieper erklärte sich bereit, im Falle eines Kreistagsbeschlusses, das Amt anzunehmen.
c) Stellvertretender Abschnitssleiter Süd
In der Dienstversammlung am 15.10.2018 haben die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Abschnitts Süd den amtierenden Stellvertretenden Abschnittsleiter Süd, Herrn Björn Busenius, zur Ernennung als Stellvertretenden Abschnittsleiter Süd vorgeschlagen.
Herr Busenius erklärte sich bereit, im Falle eines Kreistagsbeschlusses, das Amt anzunehmen.
Der Regierungsbrandmeister hat den Ernennungen zugestimmt.