ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/2018/403

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Diskussion der beantragten räumlichen Erweiterung der KGS und damit einhergehend des Anwahlverhaltens der Eltern hat der Schulausschuss in seiner Sitzung vom 20.09.2018 den Wunsch nach einer Betrachtung der Schulentwicklung geäußert. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe wurde angeregt.

Zwischenzeitlich wurde durch eine Vorbereitungsgruppe seitens der Politik konkretisiert, dass eine Klausurtagung durchgeführt werden solle, bei der sich die Schulen hinsichtlich Ihrer Strukturen, Arbeitsschwerpunkte und Zukunftsvisionen der zu gründenden „regionalen Steuerungsgruppe Schulentwicklung“ zunächst vorstellen sollen.

 

2009/2010 wurde ein Gutachten zur Schulentwicklung einschl. einer Elternbefragung zur Schulentwicklung durch die Projektgruppe „Bildung und Region“ aus Bonn erstellt.

Die dort erhobenen Daten und Schussfolgerungen haben heute keine Relevanz mehr, sind dem Protokoll der letzten Ausschusssitzung jedoch beigefügt.

 

Ausgangspunkt für die Forderung der Betrachtung der Schulentwicklung ist die Vermutung, dass die derzeitige Bildungslandschaft, insbesondere bezogen auf Oberschulen und KGS, nicht dem derzeitigen Elternwillen gerecht werde.

Zielsetzung einer Betrachtung sollte sein, den schulischen Bedarf, auch in angemessener Erreichbarkeit, in einer ausgeglichenen Beschulungsqualität sicherzustellen. Neben der Erhebung der relevanten Daten (Schülerbestand, Demografiezahlen, Übergangsquoten, Raumkapazitäten, Raumnutzung) können verlässliche Prognosen in der Regel nur gestellt werden, wenn die Bildungs-/Schulstruktur sich in einem Zeitraum von 3 Jahre nicht verändert hat. Die letzte einschneidende Veränderung in die hiesige Bildungslandschaft war neben der Auflösung der Förderschule die Schaffung der Oberschulen. So können zumindest die Anwahlaspekte von Schulen/Schulformen zumindest ansatzweise bewertet und prognostiziert werden.

Entscheidend für künftige Arbeitsschritte im Rahmen der angestrebten Betrachtung der Schulentwicklung ist die konkrete Zielsetzung, die erarbeitet werden muss. Dies gilt es im Rahmen der Arbeitsgruppe zu spezifizieren. Die Verwertbarkeit der Ergebnisse des Gutachtens aus 2010 hat gezeigt, dass derartige Momentaufnahmen kaum einen fundierten Mehrwert für schulpolitische Entscheidungen liefern können.

Die bereits angedachte „Klausurtagung“ kann als Grundlage einen Überblick über Schulangebote, Standorte und deren Spezifika und Beschulungsumgebungen verschaffen.

 

Bei der Einrichtung einer Steuerungs- oder Arbeitsgruppe sollte aus Sicht der Verwaltung ein konkreter Arbeitsauftrag erteilt werden, damit die politische Zielsetzung deutlich wird. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe (von Seiten der Verwaltung  Dez I und Amt 40 (AL, BiBü)) sollte wegen der Arbeitsfähigkeit die Größe im Blick behalten werden. Die Größe der Arbeitsgruppe sollte möglichst auf 9 Teilnehmer beschränkt werden. Neben einer verbindlichen Vertretungsregelung schlägt die Verwaltung vor, organisatorische Fragen vorab festzulegen.

 

 

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