ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2018/404

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (awb) hat gemäß § 13 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

Der Wirtschaftsplan 2019 ist vor allem geprägt von der Ausweitung der Geschäftsfelder des awb. Ab dem 01.01.2019 führt der awb die LVP-Sammlung (Gelber Sack) im Landkreis Uelzen aus. Im Jahr 2019 geht im Entsorgungszentrum Borg die Bohrschlammaufbereitungsanlage in Betrieb.

Der Erfolgsplan 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss von 314.703 € (Vorjahr: 220.295 €) ab. Die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge steigen gegenüber dem Planansatz des Vorjahres (12.229.950 €) um 1.577.854  Euro auf 13.807.804 €. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf höhere Erlöse aus dem Betrieb der Bohrschlammaufbereitungsanlage, LVP-Sammlung und Erlöse Deponie (+ 1.376.203 €) sowie Annahmegebühren Wertstoffhof Oldenstadt (+ 48.100 €).

Die Gesamtaufwendungen steigen gegenüber dem Planansatz des Vorjahres (11.999.120 €) um 1.494.947 € auf 13.494.607 €. Der Anstieg ist vor allem auf höhere Aufwendungen für Personal (+ 757.300 €), Material (+ 309.700 €), Abschreibungen (+ 191.546 €) infolge der Ausführung der LVP-Sammlung und der Inbetriebnahme der Bohrschlammaufbereitungsanlage zurückzuführen.

Der Investitionsplan 2019 hat ein Investitionsvolumen von 4.694.500 €. Der wesentliche Teil der Investitionen entfällt auf die Überdachung der Rotteflächen im Entsorgungszentrum Borg (1.150.000 €), Errichtung einer Bohrschlammaufbereitungsanlage (1.161.500 €) und Fahrzeugbeschaffungen (Ersatz und LVP-Sammlung) in Höhe von 1.140.000 €. Eine Kreditaufnahme ist nicht geplant.

Die Stellenübersicht 2019 weist die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen aus. Aufgrund der neuen Geschäftsfelder erhöht sich gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der Stellen bei der Müllabfuhr (+ 8) und im Entsorgungszentrum Borg (+ 2). Darüber hinaus weist der Stellenplan zwei befristete Stellen für die Sachbearbeitung im Kundenservice und Umsetzung der Branchenregel Abfallsammlung aus.

 

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2019 für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen zu beschließen.  

 

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Anlagen

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