Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg - Benennung eines Stellvertreters in der Verbandsversammlung für Landrat Dr. Blume
Gem. § 3 Abs. 1 der Zweckverbandsordnung besteht die Verbandsversammlung aus den Hauptverwaltungsbeamten der den Zweckverband tragenden Mitglieder. Danach ist Landrat Dr. Blume „geborenes Mitglied“ der Verbandsversammlung.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Regelung ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ein Stellvertreter zu benennen. Aus diesem Grund soll Herr Werner Marienfeld, Leiter des Sozialamtes, als Stellvertreter für Landrat Dr. Blume benannt werden.
Der Kreistag beschließt, Herr Werner Marienfeld als Stellvertreter von Landrat Dr. Blume für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg zu benennen.