ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/421

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 3 Abs. 1 der Zweckverbandsordnung besteht die Verbandsversammlung aus den Hauptverwaltungsbeamten der den Zweckverband tragenden Mitglieder. Danach ist Landrat Dr. Blume „geborenes Mitglied“ der Verbandsversammlung.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 der Regelung ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ein Stellvertreter zu benennen. Aus diesem Grund soll Herr Werner Marienfeld, Leiter des Sozialamtes, als Stellvertreter für Landrat Dr. Blume benannt werden. 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt, Herr Werner Marienfeld als Stellvertreter von Landrat Dr. Blume für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg zu benennen.

 

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