ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/381-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Ergänzungen zu den Stellenplanvorlagen 2018/381, 2018/381-1 und 2018/381-2 sind gelb gekennzeichnet!

 

I. Wegfall von Stellen

 

Amt 40 – Schul- und Kulturamt

Stelle 40.01.05 für den Aufgabenbereich der Schülerbeförderung

Für den Aufgabenbereich der Schülerbeförderung wurde mit dem Stellenplan 2017 ein zusätzlichen Stellenanteil von 0,5 befristet für die Dauer von 2 Jahren ausgewiesen, da ein erhöhter Bedarf mit einem Anstieg der Sprachförderkinder und der Kinder im Schulkindergarten begründet wurde. Auch die Einführung des neuen Liniennetzes begründete den Personalmehrbedarf.

Anhand der vorgelegten Fallzahlen wurde eine Personalbemessung durchgeführt. Das Amt 12 ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorhandenen 2,25 Stellen ausreichend sind, um die Aufgaben zu erfüllen. Ein weiterer Bedarf ist zzt. nicht gegeben und die Stelle 40.01.05 mit einem Stellenanteil von 0,5 kann zukünftig wegfallen.

 

Amt 50 - Sozialamt

Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 wurden 3,0 zusätzliche Stellen für das Sachgebiet Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingerichtet. Nachdem die Zuweisungszahlen der Asylbewerber zurückgegangen sind, können die Stellen 50.22.05 und 50.22.06 mit einem Stellenanteil von jeweils 1,0 künftig wegfallen.

 

 

 

II. bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 genehmigte Stellen

 

Amt 10 – Amt für Personal und Zentrale Dienste

Einrichtung einer Stelle im Bereich der Personalwirtschaft mit einem Stellenanteil von 1,0

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 (siehe Vorlage 2018/389) beschlossen, im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 eine zusätzliche Stelle im Bereich der Personalwirtschaft unbefristet einzurichten.

Hinweis: Es ist eine Stelle mit einem Stellenanteil von 1,0 nach Besoldungsgruppe A 10 NBesG unbefristet einzurichten.

 

Amt 12 – Amt für Organisation

Einrichtung von 2,0 zusätzlichen Stellen für Organisationsentwicklung mit einem kw-Vermerk

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2018 (siehe Vorlage Nr. 2018/267) beschlossen, 2,0 zusätzlichen Stellen für das Amt für Organisation einzurichten, damit die Fachämter bei der Umsetzung von E-Verwaltungsprojekten ganzheitlich begleitet werden. Diese Stellen sollen mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehen werden. Die Stellen sind bis zum Ende der Umstellungsphase auf E-Verwaltung und den Zeitraum der erforderlichen Nacharbeiten erforderlich.

Hinweis: Es sind 2,0 Stellen nach Besoldungsgruppe A 11 im Stellenplan mit einem kw-Vermerk auszuweisen.

 

Amt 50 Sozialamt

Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle für das Aufgabengebiet der Eingliederungshilfe

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 (siehe Vorlage 2018/312) beschlossen, eine zusätzliche Stelle mit einem Stellenanteil von 1,0 für das Aufgabengebiet der Eingliederungshilfe einzurichten, da die Fallzahlen in diesem Aufgabengebiet erheblich gestiegen sind.

Hinweis: Es ist eine zusätzliche Stelle mit einem Stellenanteil von 1,0 nach Besoldungs-gruppe A 10 im Stellenplan unbefristet auszuweisen.

 

Amt 50 - Sozialamt und Amt 51 – Jugendamt

Einrichtung von zusätzlichen 8,0 zusätzlichen Stellen im Sozialamt und eine 1,0 Stelle im Jugendamt für den Aufgabenbereich des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 (siehe Vorlage 2018/401) beschlossen, 8,0 zusätzliche Stellen im Sozialamt und eine 1,0 Stelle im Jugendamt für Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/innen für die neuen Aufgaben nach dem Bundesteilhabegesetz einzurichten.

Hinweis: Es sind 8,0 zusätzliche Stellen im Sozialamt nach Entgeltgruppe S 12 TVöD und eine 1,0 Stelle im Jugendamt nach Entgeltgruppe S 14 TVöD auszuweisen.

 

Amt 51 Jugendamt

Einrichtung einer zusätzlichen 0,5 Stelle für die Aufgabe „Frühe Hilfen“

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 (siehe Vorlage 2018/313) beschlossen, aufgrund der dauerhafte Förderung in Form des Fonds „Frühe Hilfen“ eine 0,5 Stelle einzurichten. Die neue Stelle wird durch Fördermittel voll fremdfinanziert.

Hinweis: Es ist eine Stelle mit einem Stellenanteil von 0,5 für die Aufgabe „Frühe Hilfen“ entsprechend der vorliegenden Bewertungsfeststellung nach Entgeltgruppe S 12 TVöD unbefristet einzurichten.

 

Einrichtung von 2,0 zusätzlichen Stellen für den Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe

Am 16.05.2018 hat der Kreisausschuss (siehe Vorlage 2018/314) beschlossen, für den Aufgabenbereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Jugendamt 2,0 zusätzliche Stellen einzurichten. Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen bei den laufenden Fällen bei der Hilfe zur Erziehung und den Kostenbeitragsfällen ist dieser Personalmehrbedarf erforderlich.

Hinweis: Es sind 2,0 Stellen für den Aufgabenbereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach Besoldungsgruppe A 10 einzurichten.

 

Amt 63 – Amt für Bauordnung und Kreisplanung

Verlängerung der befristeten Stelle 63.01.11 für eine/n Bauingenieur/in

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 (siehe Vorlage 2018/258) beschlossen, die Stelle 63.01.11 für eine/n Bauingenieur/Bauingenieurin bis zum 31.12.2021 zu verlängern, da nach dem Abschluss der Neuaufstellung des RROP mit einer erheblichen Anzahl von Anträgen für Windenergieanlagen gerechnet wird.

Hinweis: Die Stelle 63.01.11, bewertet nach Entgeltgruppe 10 TVöD, ist im Stellenplan befristet bis zum 31.12.2021 auszuweisen.

 

Amt 66 Umweltamt

Verlängerung der befristeten Stelle 66.01.18

In der Sitzung am 04.09.2018 (siehe Vorlage 2018/351) hat der Kreisausschuss beschlossen, die Stelle 66.01.18 für eine/n Dipl. Ingenieur/Ingenieurin bzw. Bachelor of Science bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Die Verlängerung der Befristung ist im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des RROP und den zu erwartenden Anträgen für die Errichtung von Windenergieanlagen erforderlich.

Hinweis: Die Stelle 66.01.18, bewertet nach Entgeltgruppe 11 TVöD, ist im Stellenplan befristet bis zum 31.12.2021 auszuweisen.

 

Ausweisung eines zusätzlichen Stellenanteils von 0,5 für den Aufgabenbereich der Naturschutzstiftung

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 beschlossen, im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 die Stelle für den Aufgabenbereich der Naturschutzstiftung um 0,5 Stellenanteile zu erhöhen, sodass eine Vollzeitstelle für diese Aufgaben zur Besetzung vorhanden ist.

Hinweis: Es ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,5 für die Aufgaben der Naturschutzstiftung im Stellenplan nach Entgeltgruppe 11 TVöD auszuweisen.

 

III. Beantragte Stellen, die von der Verwaltung nicht befürwortet werden:

 

Amt 66 Umweltamt

Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für das Aufgabengebiet der Unteren Abfallbehörde

Das Umweltamt hat für das Aufgabengebiet der unteren Abfallbehörde eine zusätzliche Stelle mit einem Stellenanteil von 1,0 beantragt. Begründet wird der Antrag wie in den Vorjahren mit erhöhten Kontroll-, Prüf- und Beratungsaufgaben im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Gewerbeabfall- und der Abfallbeauftragtenverordnung.

Das Amt für Organisation hat den beantragten Stellenbedarf überprüft. Da hier noch konkrete Fallzahlen und Bearbeitungszeiten zu ermitteln sind, wird die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zzt. nicht befürwortet.

Vorschlag der Verwaltung: Erst nach Ermittlung der konkreten Fallzahlen und Bearbeitungszeiten kann der beantragte Stellenbedarf überprüft werden. Eine weitere Prüfung erfolgt im Haushaltsjahr 2019.

 

IV. Beantragung von Stellen, die von der Verwaltung befürwortet werden:

 

Stabsstelle 13 – Stabsstelle Koordination und Recht

Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 für die Aufgaben des Beteiligungsmanagements

Die Stabsstelle 13 hat für den Aufgabenbereich des Beteiligungsmanagements einen zusätzlichen Stellenanteil von 0,5 beantragt. Das Amt für Organisation hat den angemeldeten Mehrbedarf begutachtet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch die Einrichtung einer zusätzlichen 0,5 Stelle das erforderliche Wissen wie z.B. Risikomanagement, Zuwendungsrecht usw. aufgebaut und vorgehalten werden kann. Weiterhin ist das Arbeitsaufkommen erheblich gestiegen. Eine enge Steuerung der Beteiligungen kann ggf. zu Einsparungen und/oder zumindest in der Vermeidung unkontrollierter Mehraufwendungen bei Zuschüssen führen.

Entsprechend der positiven Empfehlung des Kreisausschusses in der Sitzung am 25.09.2018 soll ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,5 für die Aufgaben des Beteiligungsmanagements unbefristet eingerichtet werden.

Wertigkeit: Die Wertigkeit der Stelle wird entsprechend der anderen bewerteten Stelle in diesem Aufgabenbereich mit Entgeltgruppe 9 c TVöD angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Entsprechend dem Untersuchungsergebnisses des Amtes für Organisation soll ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,5 für den Aufgabenbereich des Beteiligungsmanagements unbefristet eingerichtet werden. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 keine Einwände gegen die Ausweisung der unbefristeten Stelle geäußert.

 

Amt 32 - Ordnungsamt

Erhöhung der Stellenanteile der Stellen 32.04.02 und 32.04.03 im Aufgabenbereich Jagd- und Waffenangelegenheiten

Das Ordnungsamt hat für den Aufgabenbereich der Jagd- und Waffenangelegenheiten einen Stellenbedarf von insgesamt 0,16, jeweils 3 Std./Woche für jede Stelle beantragt. Als Begründung des Stellenmehrbedarfes werden u.a. ein gesteigertes Arbeitsaufkommen aufgrund der Neuregelung im Nationalen Waffenregister und der zeitintensiven Erfassung angeführt. Durch den Anstieg der Jägerprüfungen der zwei privaten Jagdschulen ist auch in diesem Bereich ein erhöhter Zeitbedarf zu verzeichnen. Nach den Prüfungen ist ein Anstieg der Erlaubnisse mit den entsprechenden Überprüfungen zu verzeichnen.

Das Amt für Organisation hat den angemeldeten Bedarf überprüft und  Ergebnis gekommen, dass der angemeldete Bedarf gerechtfertigt ist. Gerade vor dem Hintergrund der sich bereits jetzt abzeichnenden weiteren Aufgabensteigerung durch das neue Waffengesetz sollte dem beantragten Stellenmehrbedarf unbefristet entsprochen werden.

Wertigkeit: Die Stellen sind nach Entgeltgruppe 6 TVöD eingruppiert.

Vorschlag der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung soll dem Antrag des Fachamtes entsprochen werden. Der Stellenanteil der Stellen 32.04.02 und 32.04.03 soll unbefristet um jeweils 0,08 erhöht werden.

 

Amt 36 Straßenverkehrsamt

Entfristung der Stellen 36.12.16 und 36.12.17 im Aufgabenbereich der Bußgeldstelle, kommunale Geschwindigkeitsüberwachung

Mit dem Stellenplan 2017 wurden für das Aufgabengebiet der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zusätzlich 2,0 Stellen, zunächst befristet bis zum 30.06.2019 eingerichtet, da die Prognose der Fallzahlen ansteigend war. Durch die beiden neuen stationären Messanlagen in Oldenstadt und der Anschaffung des mobilen Blitzeranhängers hat sich die Prognose bestätigt. Nach den vorliegenden Fallzahlen sind die beiden befristet eingerichteten Stellen notwendig und sollen entfristet werden.

Wertigkeit: Die Stellen sind nach Entgeltgruppe 6 TVöD eingruppiert.

Vorschlag der Verwaltung: Die Stellen 36.12.16 und 36.12.17 sollen unbefristet im Stellenplan 2019 ausgewiesen werden.

 

Amt 40 – Schul- und Kulturamt

Erhöhung des Stellenanteils der Stelle 40.02.02 im Aufgabenbereich der Schulverwaltung

Das Fachamt hat die Erhöhung der Stelle 40.02.02 für den Aufgabenbereich der Schulverwaltung um 3 Stunden/Woche aufgrund erheblich gestiegener Fallzahlen der Schulversäumnisse beantragt.

Das Amt für Organisation hat den angemeldeten Stellenbedarf überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein zusätzlicher Bedarf von 2,5 Stunden/Woche (0,06 Stellenanteile) besteht.

Wertigkeit: Die Stelle 40.02.02 ist nach Entgeltgruppe 6 TVöD eingruppiert.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle 40.02.02 um einen Stellenanteil von 0,06 zu erhöhen.

 

Ausweisung der Stelle 40.06.04 im Bereich des Bildungsbüros mit einem kw-Vermerk

Mit dem Stellenplan 2016 wurde eine Projektstelle für das Projekt „Bildung integriert“ befristet für die geförderte Projektlaufzeit bis zum 30.04.2019 mit einem Stellenanteil von 0,6  eingerichtet. Die Stelle wurde durch den Projektträger vollständig fremdfinanziert.

Nunmehr gibt es ein Anschlussprojekt für die Dauer von weiteren 2 Jahren. Für den Projektzeitraum wird die Stelle vollständig durch Dritte finanziert. Die Stelle 40.06.04 soll daher für den Fall mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehen werden, wenn die Stelle nicht mehr durch Dritte fremdfinanziert wird.

Wertigkeit: Die Stelle 40.06.04 ist nach Entgeltgruppe 11 TVöD eingruppiert.

Verschlag der Verwaltung: Die Stelle 40.06.04 soll mit einem kw-Vermerk versehen werden und wegfallen, wenn diese nicht mehr durch Dritte fremdfinanziert wird.

 

Erhöhung des Stellenanteils der Stelle 40.20.14 um 1 Std./Woche (Stellenanteil 0,03) für die Essensausgabe an der OBS Bad Bodenteich

Das Schul- und Kulturamt hat beantragt für die Stelle 40.20.14 die wöchentliche Arbeitszeit von zzt. 16 Std. um eine Stunde auf 17 Stunden zu erhöhen, da die Anzahl der täglichen Essen von geplanten durchschnittlichen 20 Essen auf deutlich über 30 Essen gestiegen ist.

Wertigkeit: Die Stelle 40.20.14 ist nach Entgeltgruppe 1 TVöD eingruppiert.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, den Stellenanteil für die Stelle 40.20.14 von 0,41 auf 0,44 zu erhöhen, damit die Essenausgabe für die Schülerinnen und Schüler sichergestellt wird.

Erhöhung des Stellenanteils der Stelle 40.05.04 von in der Museumsverwaltung des Landwirtschaftsmuseums Hösseringen

Mit Kreisausschussvorlage 2018/344 wurde die Erhöhung des Stellenanteils der Stelle 40.05.04 von zzt. 22,6 Stunden/Woche auf 30 Stunden/Woche beantragt. Das Amt für Organisation hat den angemeldeten Mehrbedarf befürwortet. Auf den Inhalt der Vorlage 2018/344 wird insofern verwiesen.

Nach dem Protokoll der Sitzung des Kreisausschusses vom 14.08.2018 (TOP 9) wurde dieser Tagesordnungspunkt zunächst zurückgestellt.

Wertigkeit: Die Stelle 40.05.04 ist nach Entgeltgruppe 6 TVöD eingruppiert.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle 40.05.04 von 0,58 auf 0,77 VzÄ zu erhöhen.

 

Amt 51- Jugendamt

Einrichtung einer weiteren Teamleiterstelle im Jugendamt sowie einer 0,8 Stelle für Soziale Arbeit

Das Jugendamt wurde durch das Amt für Organisation im laufenden Jahr überprüft, da sich aufgrund der jetzigen Führungsspanne bei der Amtsleiterstelle des Jugendamtes ein Führungsanteil von 150 % ergibt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Auch sollen der Führungsanteil bei den beiden Regionalteamleiterstellen auf 100 % erhöht werden, da die Führungsspanne dieses erforderlich macht. Zzt. nehmen die beiden Regionalteamleiter mit jeweils 0,4 Stellenanteilen auch Aufgaben im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) wahr. Hier besteht dann der Bedarf eine zusätzliche Stelle mit einem Stellenanteil von 0,8 für die Aufgaben des ASD einzurichten.

Auch hat sich der Führungsanteil auf der Teamleitungsstelle 51.10.00 (Beistand-, Pfleg-, Vormundschaften und Unterhaltsvorschuss) seit der Begutachtung durch die Firma Consens durch Personalzuwächse in diesem Bereich verändert. Der Führungsanteil ist von 0,45 auf 0,7 Stellenanteile gestiegen. Um auch hier eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung gewährleisten zu können, wären 0,25 Stellenanteile durch andere Stellen wahrzunehmen.

Vor diesen Hintergründen soll für die Bereiche wirtschaftliche Jugendhilfe und Tagesbetreuung eine neue Teamleitung geschaffen werden. Diese Stelle schafft die notwendigen Freiräume für die Amtsleitung sowie die Regionalteamleitungen, die sich dann nicht mehr inhaltlich verantwortlich um die verwaltungsrechtlichen Belange der wirtschaftlichen Jugendhilfe sondern nur noch um Themen der Sozialarbeit kümmern müssen. Es ergibt sich für diese neue Teamleiterstelle ein Leitungsanteil von 0,36, sodass noch 0,64 Stellenanteile für sachbearbeitende Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Hier sollen die nicht mehr von der Teamleiterstelle 51.10.00 zu leistenden sachbearbeitenden Tätigkeiten sowie die Entgeltvereinbarungen mit den Leistungsanbietern, die bisher von der Amtsleiterstelle wahrgenommen werden, verortet werden. Es wäre somit eine zusätzliche Teamleiterstelle mit einem Stellenumfang von 1,0 einzurichten.

Wertigkeit: Die Stelle eines/r Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin ist nach Entgeltgruppe S 14 TVöD bewertet.

Die Stelle der neuen Teamleitung für den Bereich wirtschaftliche Jugendhilfe und Tagesbetreuung wird mit A 11 angenommen.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, eine Stelle für eine/n Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin nach Entgeltgruppe S 14 TVöD mit einem Stellenanteil von 0,8 einzurichten, um die beiden Regionalteamleiterstellen zu entlasten.

Weiterhin soll eine neue Teamleiterstelle mit einem Stellenanteil von 1,0 für den Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe und Tagesbetreuung nach Besoldungsgruppe A 11 eingerichtet werden.

 

Verlängerung der befristeten Teilzeitstelle 51.13.07 im Bereich Unterhaltsvorschuss zur Bearbeitung von Arbeitsrückständen

Mit dem Stellenplan 2017 wurden die bereits vorhandenen befristet eingerichteten 1,75 Stellen für die Bearbeitung der Rückstände in der Unterhaltsvorschusssachbearbeitung erneut für die Dauer von 2 Jahren mit einem Stellenanteil von 0,64 befristet ausgewiesen. Die Stelle konnte nur mit einem Stellenumfang von 0,41 und aufgrund mangelnder Bewerbungen verspätet besetzt werden. Ende September 2018 waren noch 462 Altfälle zu bearbeiten. Für die Bearbeitung der Rückstände ist es erforderlich, die im Stellenplan mit 0,64 Stellenanteilen befristete Stelle für weitere 3 Jahre zu verlängern, da zzt. auch nur ein Stellenanteil von 0,41 besetzt werden kann.

Wertigkeit: Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle 51.13.07 für die Dauer von weiteren 3 Jahren zu befristen.

 

Zusätzlicher Mehrbedarf im Aufgabengebiet des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)

Das Fachamt hat die Nachbesetzung der Stelle 51.21.01 beantragt, da die jetzige Stelleninhaberin mit Ablauf des 31.12.2018 in Rente geht.

Die Überprüfung durch das Amt für Organisation hat ergeben, dass die das Fallaufkommen auf den Stellen 51.21.01, 51.21.04 und auf einer weiteren über den Stellenplan hinaus besetzten 0,5 Stelle, angestiegen ist. Zzt. werden von diesen 2,5 Stellen Hilfefälle zur Erziehung (HzE) bearbeitet. Hinzu kommen Fälle im Bereich der Inobhutnahmen, Kindeswohlgefährdungen etc.. Die Fallzahlen sind hier ansteigend.

Das Amt für Organisation hat eine Überprüfung durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Stellenbedarf von 2,8 Stellen für die Bearbeitung der aktuellen Fallzahlen erforderlich ist.

Das Amt für Organisation hat empfohlen, aufgrund der zu erwartenden steigenden Fallzahlen zusätzlich zu der Nachbesetzung der Stelle 51.21.01 eine zusätzlich Stelle mit einem Stellenanteil von 1,0 einzurichten.

Wertigkeit: Die Stellen der Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen im ASD sind nach Entgelt-gruppe S 14 TVöD bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, eine zusätzliche Stelle (1,0 VzÄ) einer Sozialarbeiterin/ eines Sozialarbeiters Entgeltgruppe S 14 TVöD einzurichten.

 

Amt 66 Umweltamt

Ausweisung der befristeten Stelle 66.01.17 für das Aufgabengebiet Natura 2000 als unbefristete Stelle

Mit dem Stellenplan 2016 wurde eine Stelle (1,0 VzÄ) für die Sicherung von Natura 2000-Gebieten befristet bis zum 31.12.2020 eingerichtet. Über diesen Termin hinaus wird nach der Sicherung der Natura 2000-Gebiete die anstehende Umsetzung von Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten erforderlich sein und einen unbefristeten Stellenbedarf erforderlich machen.

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2018 die unbefristete Ausweisung dieser Stelle befürwortet.

Wertigkeit: Die Stelle 66.01.17 ist nach Entgeltgruppe 11 TVöD bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Stelle 66.01.17 soll entsprechend der Empfehlung des Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16.10.2018 im Stellenplan 2019 unbefristet ausgewiesen werden.

 

Stabsstelle 80 – Stabsstelle Wirtschaftsförderung

Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich der Wirtschaftsförderung und künftiger Wegfall (kw-Vermerk) der bisherigen Stelle 80.00.01

Der jetzige Stelleninhaber der Stelle 80.00.01 im Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderung beabsichtigt, mit Ablauf des 31.03.2020 in Pension zu gehen. Neben der Stabsstellenleitung ist dieser der einzige Sachbearbeiter im Bereich der Wirtschaftsförderung. Die Einarbeitungszeit auf der Stelle dauert voraussichtlich 12 Monate. Es ist deshalb erforderlich die Nachbesetzung des jetzigen Stelleninhabers vorzuziehen, damit eine ordnungsgemäße Einarbeitung erfolgen kann. Die Nachbesetzung der Stelle soll deshalb 6 Monate vor dem Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers, also zum 01.10.2019 erfolgen.

Wertigkeit: Die Stelle 80.00.01 ist nach Besoldungsgruppe A 12 bewertet.

Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, für den Stellenplan 2019 eine zusätzliche Stelle nach Besoldungsgruppe A 12 auszuweisen, damit diese zum 01.10.2019 besetzt werden kann. Nach dem Eintritt des jetzigen Stelleninhabers in die Pension soll diese Stelle wegfallen und ist mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) zu versehen.

 

 

 

 

V. Umwandlung und Neubewertung von Stellen

Durch Umsetzungen innerhalb der Kreisverwaltung sind die Stellen im Stellenplan entsprechend der Besetzung in Beschäftigten- bzw. Beamtenstellen umzuwandeln bzw. bei Neubewertungen von Stellen entsprechend dem Bewertungsergebnis abzuändern.

Umwandlung/Neubewertung von Stellen:

Dez./Amt / Stabsstelle  Stellenplan-Nr.  neue Zuordnung / neue Bewertung

Amt 10    10.01.01  von E 10 nach E 11

Amt 12    12.01.01  von E 10 nach E 11

Amt 32    32.00.00  von A 12 nach A 13

Amt 39    39.02.04  von E 14 nach A 14 (siehe KA-Vorlage

       2018/323)

Amt 50    50.31.01-03  von E 8 nach E 9a

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 auf Basis des Stellenplanes 2018 unter Einbeziehung der in dieser Vorlage dargestellten Änderungen zu beschließen.

 

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Anlagen

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