ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das geplante Landschaftsschutzgebiet umfasst einen naturnahen Flussoberlauf mit seinen sowohl durch Grünland als auch durch Wald geprägten Niederungsbereichen. Es befindet sich überwiegend in den Gemeinden Eimke und Schwienau sowie mit einem kleinen Flächenanteil in der Gemeinde Gerdau. Im nördlichen Teil des Gebietes befindet sich ein Moorkomplex mit offenen Nieder- und Zwischenmoorbereichen, Moorwäldern und degenerierten Moorwaldflächen. Magere Flachland-Mähwiesen sowie vereinzelte kleinflächige Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden befinden sich im Randbereich. Das geplante Landschaftsschutzgebiet ist Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Die „Obere Gerdau mit Ellerndorfer Moor“ ist ein Teilgebiet des FFH-Gebietes 071 „Ilmenau mit Nebenbächen“. Dieses Gebiet zählt zu den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden sind.

 

Grundlage hierfür ist die Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Union (EU) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (ABI. EG Nr. L 206 S. 7).

Das Land Niedersachsen ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, die von der EU anerkannten europäischen FFH- und Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz) und in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Alle in dieser Liste erfassten Gebiete sind durch die zuständigen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren, als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen bzw. richtlinienkonform zu sichern (vgl. Artikel 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie). Konkret bedeutet dies, dass das Landschaftsschutzgebiet als Teilgebiet des FFH-Gebiets 071 entsprechend den für dieses Gebiet maßgebenden Erhaltungszielen durch den Landkreis Uelzen gesichert werden muss.

 

Schutzbestimmungen

Die Schutzgebietsverordnung ist von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit fachlicher

Unterstützung des NLWKN aufgestellt worden.

 

Beteiligungsverfahren

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung am 18.06.2018 eingeleitet worden. Die beteiligten Behörden erhielten gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist von ca. elf Wochen (mind. einen Monat) zur Abgabe einer Stellungnahme. Die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 10.07.2018 bis 31.08.2018 (ca. acht Wochen) durch die Samtgemeinden Bevensen-Ebstorf und Suderburg, die Gemeinden Schwienau, Eimke und Gerdau sowie den Landkreis Uelzen stattgefunden. Dies wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 25 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken

und Hinweisen vorgebracht worden.

 

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (52)

4

Naturschutzverbände (16)

0

Träger öffentlicher Belange (86)

19

Sonstige Einwender

2

Summe der Einwendungen

25

 

Die Einwendungen der betreffenden Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange

nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1).

 

Die Änderungen an dem Verordnungsentwurf, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgenommen wurden, sind in Anlage 2 im Änderungsmodus dargestellt. Anlage 3 enthält den entsprechend geänderten Verordnungsentwurf. Als Anlage 4 ist die Begründung zur Verordnung beigefügt. Anlage 5 enthält die Übersichtskarte und Anlage 6 die maßgebliche Karte. An der maßgeblichen Karte wurden drei geringfügige Veränderungen vorgenommen.

 

Ergebnis

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 3) und die dazu gehörende maßgebliche Karte im Maßstab 1:5.000 (Anlage 5) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beigefügt ist die angepasste Begründung zur Verordnung (Anlage 4). Der Verordnungstext und die maßgebliche Karte im DIN A 3 Format quer im Maßstab 1:5.000 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebende Karte kann dann bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und der Gemeinde Wriedel und dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung >Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald >Schutzgebiete > Naturschutzgebiete.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Obere Gerdau mit Ellerndorfer Moor“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 3 zur Vorlage) einschließlich der Übersichtskarte (Anlage 5 zur Vorlage) und der maßgeblichen Karte (Anlage 6 zur Vorlage) zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

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