ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das geplante Naturschutzgebiet "Langenbrügger Moor" ist ein wertvolles Amphibiengebiet innerhalb eines meliorierten und landwirtschaftlich genutzten Niedermoores mit einem Kernbereich aus Moorwald, kleinen Teichen und alten Torfstichen; im nordöstlichen Randbereich kommen auf mager-sandigen Podsolböden Kiefernforste und eine ehemalige Sandgrube mit Abbaugewässern vor. Es befindet sich in den Gemeinden Lüder und dem Flecken Bad Bodenteich in der Samtgemeinde Aue, ca. einen Kilometer östlich der Ortschaft Langenbrügge. Das geplante Naturschutzgebiet ist identisch mit dem Fauna-Flora-Habitat-
(FFH-) Gebiet 285 „Kammmolch-Biotop nordöstlich Langenbrügge“ (DE 3130-331), welches auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden ist. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Union (EU) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (ABI. EG Nr. L 206 S. 7). Das Land Niedersachsen ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, die von der EU anerkannten europäischen FFH- und Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz) und in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Alle in dieser Liste erfassten Gebiete sind durch die zuständigen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren, als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen bzw. richtlinienkonform zu sichern (vgl. Artikel 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie). Konkret bedeutet dies, dass das Naturschutzgebiet als Teilgebiet des FFH-Gebiets 285 entsprechend den für dieses Gebiet maßgebenden Erhaltungszielen durch den Landkreis Uelzen gesichert werden muss.

 

 

Schutzbestimmungen

Die Schutzgebietsverordnung ist von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit fachlicher

Unterstützung des NLWKN aufgestellt worden.

 

Beteiligungsverfahren

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist für die betroffenen Behörden gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG mit der Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 18.12.2018 bis 18.01.2019 durch die Samtgemeinde Aue, die Gemeinden Lüder, Flecken Bad Bodenteich sowie den Landkreis Uelzen erfolgt. Die Auslegung wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. In der Auslegungszeit bestand für jedermann die Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzubringen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 12 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken

und Hinweisen vorgebracht worden.

 

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (20)

1

Naturschutzverbände (22)

2

Träger öffentlicher Belange (85)

9

Sonstige Einwender

0

Summe der Einwendungen

12

 

Die Einwendungen der betreffenden Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange

nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1).

 

Die Änderungen an dem Verordnungsentwurf, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgenommen wurden, sind in Anlage 2 im Änderungsmodus dargestellt. Anlage 3 enthält die maßgebliche Karte. Anlage 4 enthält die Begründung zur Verordnung.

 

Ergebnis

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 5) und die dazu gehörende maßgebliche Karte im Maßstab 1:7.500 (Anlage 3) sowie die daran angepasste Begründung (Anlage 4) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verordnungstext und die maßgebliche Karte im DIN A3 Format im Maßstab 1:7.500 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebliche Karte kann dann bei der Samtgemeinde Aue und den Gemeinden Lüder, Flecken Bad Bodenteich und dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung >Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald >Schutzgebiete > Naturschutzgebiete.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Langenbrügger Moor“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 5 zur Vorlage) und die maßgebliche Karte (Anlage 3 zur Vorlage) zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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