ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das geplante Landschaftsschutzgebiet befindet sich in den benachbarten Gemeinden Oetzen und Weste sowie in der Hansestadt Uelzen südwestlich der Ortschaft Oetzendorf. Das geplante Landschaftsschutzgebiet ist ein wertvolles Amphibiengebiet in einer reich strukturierten Landschaft aus Weihern sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Auf den relativ gut nährstoffversorgten Braunerdeböden befinden sich Äcker und Grünland, während die magereren Podsol-Braunerden vorwiegend mit Wald bestanden sind. Es handelt sich um das größte bekannte Vorkommen des Kammmolches im Naturraum Lüneburger Heide und stellt einen Lebensraum für eine Vielzahl weiterer Amphibienarten und anderer charakteristischer Arten dar.

Das geplante Landschaftsschutzgebiet ist identisch mit dem Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiet 262 „Kammmolch-Biotop Mührgehege/Oetzendorf“ (DE 2929-331), welches auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden ist. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Union (EU) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (ABI. EG Nr. L 206 S. 7). Das Land Niedersachsen ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, die von der EU anerkannten europäischen FFH- und Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz) und in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Alle in dieser Liste erfassten Gebiete sind durch die zuständigen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren, als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen bzw. richtlinienkonform zu sichern (vgl. Artikel 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie). Konkret bedeutet dies, dass das Landschaftsschutzgebiet als FFH-Gebiet 262 entsprechend den für dieses Gebiet maßgebenden Erhaltungszielen durch den Landkreis Uelzen gesichert werden muss.

 

Schutzbestimmungen

Die Schutzgebietsverordnung ist von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit fachlicher

Unterstützung des NLWKN aufgestellt worden.

 

Beteiligungsverfahren

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist für die betroffenen Behörden gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG mit der Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 18.12.2018 bis 18.01.2019 durch die Samtgemeinden Bevensen-Ebstorf, Rosche, die Gemeinden Weste, Oetzen, der Hansestadt Uelzen sowie dem Landkreis Uelzen erfolgt. Die Auslegung wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. In der Auslegungszeit bestand für jedermann die Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzubringen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 17 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken

und Hinweisen vorgebracht worden.

 

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (26)

5

Naturschutzverbände (22)

3

Träger öffentlicher Belange (87)

9

Sonstige Einwender

0

Summe der Einwendungen

17

 

Die Einwendungen der betreffenden Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange

nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1).

 

Die Änderungen an dem Verordnungsentwurf, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgenommen wurden, sind in Anlage 2 im Änderungsmodus dargestellt. Anlage 3 enthält die maßgebliche Karte. Anlage 4 enthält die Begründung zur Verordnung.

 

Ergebnis

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 5) und die dazu gehörenden maßgebliche Karte im Maßstab 1:7.500 (Anlage 3) sowie die daran angepasste Begründung (Anlage 4) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verordnungstext und die maßgebliche Karte im DIN A3 Format im Maßstab 1:7.500 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebende Karte kann dann bei den Samtgemeinden Bevensen-Ebstorf, Rosche, den Gemeinden Weste, Oetzen, der Hansestadt Uelzen und dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung >Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald >Schutzgebiete > Landschaftsschutzgebiete.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Kammmolch-Biotop bei Oetzendorf“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 5 zur Vorlage) und die maßgebliche Karte (Anlage 3 zur Vorlage) zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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