ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 12.12.2018 fand die Mitgliederversammlung der Musikschule statt, in der die Satzungsänderung beschlossen wurde. Die VBL hatte zuvor die Festschreibung des Einflusses von Landkreis und Hansestadt Uelzen in der Satzung der Musikschule gefordert. 

 

Durch die Satzungsänderung werden Aufsichts- und Genehmigungsvorbehalte wirksam, die zu Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe beim Landkreis führen, da Weisungsbeschlüsse des Kreisausschusses erforderlich werden.

 

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist durch die Satzungsänderung nicht gefährdet, sofern Landkreis und Hansestadt Uelzen Mitglieder der Musikschule sind. Bisher sind Stadt und Landkreis nur Zuschussgeber und nicht Mitglied. Da diese vereinsrechtliche Konstellation jedoch eine Mitgliedschaft fordert, wird empfohlen Mitglied der Musikschule zu werden. Die Mitgliedschaft ist für den Landkreis kostenfrei.

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, der Musikschule für Landkreis und Hansestadt Uelzen e.V. beizutreten.

 

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