ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die FDP-Fraktion beantragt die Einführung/Schaffung eines „jugendmobiltickets UE“, das die Mobilität der jüngeren Generation ohne Auto erhöhen soll. Der Personenkreis lässt sich nur sehr vage ermitteln, da nur ein Teil der Zahlen anhand der vorhandenen Schülerzahlen vorliegt. Bei Vorliegen der Anzahl der potenziellen Nutzer ließe sich allerdings noch nicht auf die Kosten schließen. Hierzu müsste verlässlich feststellbar sein, wie hoch der Anteil der tatsächlichen Nutzer in den entsprechenden Personengruppen ist. Nicht allein die Förderung der Differenz des Fahrpreises, sondern auch die Kosten für zusätzliche Linienfahrten, Rufbusfahrten und ggf. zusätzlich einzusetzendes Personal als auch zusätzliche Fahrzeuge würden einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen. Überschlägig kämen bei der Förderung eines solchen Tickets zum Preis von 10,- € pro Monat und einer sehr groben Schätzung von 4.500 Nutzern (Genaue Zahlen müssten noch ermittelt werden!) und einem überschlägigen Förderbetrag je Nutzer von 55 € je Monat im Jahr knapp 3 Mio. EUR Zuschussbedarf (ohne SPNV) auf die Kreiskasse zu. In dieser Summe sind eventuelle Mehrkosten durch Zubuchungen von Linienfahrten und dergleichen noch nicht enthalten. Da die Fördermittel vom Land fast vollständig in SPNV und ÖPNV investiert werden (Samstagsverkehre, HVV etc.) und in den kommenden Jahren der Anteil der Abruf von Mitteln für den barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen ansteigen wird, stehen entsprechende Mittel nicht zur Verfügung. Selbst bei noch verfügbaren Mitteln (§7 NNVG) würde der dortige Ansatz im besten Falle ein Sechstel der notwendigen Summe decken.

Die obigen Berechnungen beziehen sich ausschließlich auf den ÖPNV im Gebiet des Landkreises Uelzen. Eine Erweiterung zur Nutzung des SPNV erfordert zumindest bilaterale Verträge mit den betroffenen Landkreisen. Gleiches gilt für aus dem Landkreis ausfließende Linien im ÖPNV.

Das Land Niedersachsen hat im Koalitionsvertrag selbst Maßnahmen dieser Art angekündigt und hier die avisierten Kosten von 100 Mio. € bereits für nicht auskömmlich erklärt. Die Empfehlung der VNO war daher auch, die Überlegungen des Landes dahingehend abzuwarten.

 

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Beschlussvorschlag

Kein Beschlussvorschlag.

 

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Anlagen

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