ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verwaltungsrat des Gebäudemanagements Uelzen/Lüchow-Dannenberg, gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (gAöR-GM) hat die beigefügte Neufassung der Satzung beschlossen sowie die beigefügte Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages in seiner Sitzung am  27.02.2019  zur Kenntnis genommen.

Gründe für die Satzungsänderung gab es diverse so u.a. die Änderungen von Arbeitsabläufen und Auslegungen des Anstaltsgegenstandes bei den Träger, an die die Satzung anzupassen war, aber auch die Nds. Verordnung über kommunale Anstalten (KomAnstVO), die insbesondere Erleichterungen für kommunale Anstalten vorsieht. Zudem wurde dem Wunsch des Innenministeriums Rechnung getragen, eine formelle Anpassung von Regelungen in der Satzung und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vorzunehmen. Da die Änderungen der Satzung im Vergleich zur bisher gültigen Fassung sehr umfangreich waren, wurde von einem Arbeitskreis mit Vertreter/innen aus sämtlichen Trägerkommunen und der gAöR-GM eine Neufassung der Satzung erarbeitet.

 

Die Neufassung der Satzung enthält folgende wesentliche Änderungen:

Gemäß § 142 NKomVG hat die Satzung die Bestimmung des Zwecks der Anstalt zu enthalten, was in die Überschrift von § 2 der Satzung Eingang gefunden hat. Weiterhin war die Auftragsvergabe der Hansestadt Uelzen im eigenen Namen in § 2 der Satzung einzuarbeiten. Da für die gAöR-GM die Ernennung von Beamten nicht mehr möglich ist, weil die gemeinsame kommunale Anstalt keine hoheitlichen Aufgaben erfüllt, entfällt § 2 Abs.3 der Satzung.

Um eine größere Flexibilität zu erreichen, kann der Vorstand künftig aus bis zu zwei Vorstandsmitgliedern bestehen (§ 4 der Satzung). Zudem wird auf die Verpflichtung zur einheitlichen Stimmabgabe gem. § 3 Abs.6 Satz 6 NKomZG ausdrücklich in der Satzung hingewiesen. Die weitere Sitzverteilung ist künftig im öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Die Bestimmung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates (bisher § 5 Abs.3 der Satzung) ist künftig Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Zu den Zuständigkeiten des Verwaltungsrats gehört künftig nicht mehr die Bestellung von Erbbaurechten und die Funktion als oberste Dienstbehörde (§ 6 Abs. 5) entfällt. In § 7 Abs. 3 der Satzung wird für die Verwaltungsratssitzungen die Möglichkeit der Hinzuziehung von Sachverständigen und Auskunftspersonen eingefügt. Das Verfahren über gemeinschaftliche Entscheidungen der Träger (bisher § 8) und die Gleichstellungsbeauftragte (bisher § 12 ) werden künftig Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages.

 

Als Anlage 1 ist die Neufassung der Satzung des Gebäudemanagements Uelzen/Lüchow-Dannenberg, gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts und als Anlage 2 der 1. Änderungsvertrag des öffentlich-rechtlichen Vertrages beigefügt. Zudem befindet sich in Anlage 3 eine entsprechend durchgeschriebene Lesefassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Um die Änderungen nachvollziehen zu können, sind in den Anlagen 4 und 5 zudem entsprechende Synopsen beigefügt.

Die Neufassung der Satzung unterliegt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs.3 Satz 1 lit. h) der aktuell gültigen Satzung des Gebäudemanagements Uelzen/Lüchow-Dannenberg der Zustimmung der Hauptorgane aller Anstaltsträger.

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Neufassung der Satzung des Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg, gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts  sowie dem 1. Änderungsvertrag des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 20.12.2011 in der beigefügten Fassung zuzustimmen.

 

 

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Anlagen

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