ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Diese Vorlage baut inhaltlich auf der Vorlage VO/2018/340-1 vom 18.09.2018 auf (siehe Anlage). Um Wiederholungen zu vermeiden, wird die Sachverhaltsdarstellung auf die Neuerungen beschränkt.

Satzungsbeschluss

Am 19.09.2018 hat der Kreistag das RROP 2018 als Satzung beschlossen. Das RROP 2018 wurde am 20.09.2018 dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) als Genehmigungsbehörde vorgelegt. Bei der Genehmigungsprüfung durch das ArL wurde eine unzureichende Berücksichtigung des Artenschutzes (Avifauna) für ein einzelnes Vorranggebiet Windenergienutzung festgestellt. Um eine abschließende Genehmigung des RROP durch das ArL nicht zu gefährden, wurde auf dessen Vorschlag die ursprünglich am 20.12.2018 auslaufende Genehmigungsfrist um vier Monate – also bis zum 20.04.2019 – verlängert. Diese verlängerte Genehmigungsfrist wurde genutzt, um in einem abgeänderten RROP-Entwurf insbesondere beim Artenschutz nachzubessern. Ergebnis war die vollständige Streichung des Vorranggebiet Windenergienutzung Masendorf (35) und Korrekturen textlicher Art. Dazu war ein erneutes (viertes) Beteiligungsverfahren für den Entwurf 2019 des RROP erforderlich.

 

Viertes Beteiligungsverfahren für den RROP Entwurf 2019

Das Beteiligungsverfahren erfolgte vom 21.01. bis 18.02.2019. Da sich die Änderungen im Vergleich zum RROP 2018, das am 19.09.2018 durch den Kreistag als Satzung beschlossen wurde, in einem begrenzten Umfang hielten, war nur auf geänderten Teile, Stellung zu nehmen. Darüber hinaus wurde, die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt, um das Verfahren zu beschleunigen.

 

Statische Information zum vierten Beteiligungsverfahren

In dem vierten Beteiligungsverfahren wurden wieder 143 öffentliche Stellen beteiligt. Insgesamt sind 37 Stellungnahmen eingegangen. Die Öffentlichkeit hat insgesamt 12 Stellungnahmen eingebracht.

 

Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

Nach Abschluss des vierten Beteiligungsverfahrens ist die Verwaltung in die Abwägung eingetreten und hat die Abwägungssynopse erstellt. In dieser Synopse wurden die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf 2019 des RROP eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander und untereinander abgewogen (§ 7 Abs. 2 ROG).

 

Mündliche Erörterung

Die im Rahmen des vierten Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 ROG eingegangen Stellungnahmen wurden am 11.03.2019 mündlich erörtert. Über diesen Erörterungstermin wurde eine Ergebnisdokumentation erstellt und ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Erörterung am 11.03.2019 führte zu keinen Veränderungen im RROP 2019.

 

Unterlagen des RROP 2019

Das RROP 2019 mit allen weiteren oben angeführten Unterlagen steht aufgrund der großen Datenmengen nicht im Kreistagsinformationssytem zur Verfügung, sondern ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de unter dem Pfad „Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel/Bauen/Regionales Raumordnungsprogramm“ zur Einsicht und zum Download bereit. Diese Vorgehensweise wurde mit dem zuständigen Fachausschuss am 05.06.2018 abgestimmt. Dadurch besteht bereits seit dem 04.03.2019 die Möglichkeit für alle Kreistagsabgeordnete sich mit dem zur Beschlussfassung vorbereitete RROP 2019 einschließlich der Abwägungsunterlagen zu beschäftigen. Im Einzelnen sind es folgende Unterlagen in der Gliederung der Internetseite:

(1)  Beschreibende Darstellung RROP 2019

(2)  Zeichnerische Darstellung RROP 2019

(3)  Begründung RROP 2019

(4)  Anhang zur Begründung RROP 2019

  • Karte 1 (Harte Tabuzonen)
  • Karte 2 (Harte und weiche Tabuzonen)
  • Karte 3 (Potenzialflächen in Positivdarstellung)
  • Karte 4 (Potenzialflächen nach Abzug harter und weicher Tabuzonen (Karte 3) sowie nach Abzug empfindlicher Flächen in Bezug auf die Avifauna und das Landschaftsbild)
  • Karte 5 (Potenzialflächen für die Gebietsblätter)
  • Gebietsblätter der 22 Potenzialflächen

(5)  Umweltbericht zum RROP 2019

 

Die Abwägungssynopsen aus den vier Beteiligungsverfahren:

(6)  Abwägungssynopse der öffentlichen Stellen zum RROP Entwurf 2015

(7)  Abwägungssynopse der Öffentlichkeit zum RROP Entwurf 2015

(8)  Abwägungssynopse zum RROP Entwurf 2016

(9)  Abwägungssynopse zum RROP Entwurf 2017

(10)  Abwägungssynopse zum RROP Entwurf 2019

 

Darüber hinaus können folgende zweckdienliche Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden:

(11)  Avifaunistische Fachgutachten RROP 2019

(12)  Fachgutachten zum Landschaftsbild RROP 2019

 

Weiteres Verfahren

Das Aufstellungsverfahren für die Neuaufstellung des RROP 2019 endet mit dem Satzungsbeschluss (§ 5 Abs. 5 NROG). Nach diesem Beschluss wird der Genehmi­gungsantrag zusammengestellt und der Genehmigungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, übergeben. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn über den Genehmigungsantrag nicht innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang entschieden wird (§ 5 Abs. 5 Satz 3 NROG). Die Erteilung der Genehmigung ist im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen bekannt zu machen (§ 5 Abs. 6 NROG). Damit wird das RROP 2019 rechtswirksam (§ 10 Abs. 1 ROG).

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, über die aus der Abwägungssynopse zum RROP Entwurf 2019 (4. Beteiligungsverfahren) ergebenden Abwägungsvorschlägen zu beschließen und das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen 2019 mit der Beschreibenden und Zeichnerischen Darstellung gemäß § 5 Abs. 5 NROG als Satzung zu beschließen. Damit wird zugleich der Satzungsbeschluss für das RROP 2018 vom 19.09.2018 aufgehoben.

Der Kreistag nimmt die weiteren RROP-Unterlagen wie die Begründung mit Anhang, den Umweltbericht und die Ergebnisdokumentation für den Erörterungstermin am 11.03.2019 zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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