ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/050

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach dem Antrag vom 15.01.2016 der SPD auf „Beauftragung einer Radwegebaubedarfsanalyse für den Landkreis Uelzen“ wurde das Planungsbüro PGV Dargel Hildebrandt aus Hannover mit der Entwicklung eines Regionalen Radwegekonzeptes beauftragt. Hauptziel der Studie war eine Erfassung sinnhafter Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen, einschließlich deren Priorisierung. Folgende Kriterien wurden dafür herangezogen:

  • Länge des Radwegs
  • Bestandteil des „Hauptnetzes“
  • Lückenschluss im „Hauptnetz“
  • Kfz-Geschwindigkeit auf der Kreisstraße
  • Pendlerbeziehungen
  • Erschließungswirkung
  • Schulroute
  • Verkehrsbelastung (DTV)
  • Schwerlastverkehrsanteil
  • Unfallzahlen
  • Touristische Bedeutung

 

Im Ergebnis sind insgesamt 19 Radwegebeziehungen identifiziert worden, die einer weiteren Investitionsplanung zu Grunde gelegt werden sollten. Die Liste mit der differenzierten Bewertung anhand der Bewertungskriterien ist maßnahmenscharf der Anlage 1 zu entnehmen. Eine Übersichtskarte, die sowohl die Lückenschlüsse als auch das gebildete Hauptnetz enthält, ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Entscheidend für die Abarbeitung dieser Liste ist neben entsprechenden Personalressourcen eine gesicherte Finanzierung der jeweiligen Maßnahme.

 

Der finanzielle Einsatz des Landkreises ist auf jährlich 200.000 € für den Radwegebau beschränkt (vgl. auch Vorlage VO/2018/240 – siehe Anlage 3). Darüber hinaus gehende Aufwendungen für eine Einzelmaßnahme konnten in der Vergangenheit durch die Aktivierung landesseitiger Förderprogramme (Radwegesonderprogramm, GVFG-Mittel) und der Einbringung eines Eigenanteils der begünstigten Gemeinden bzw. Samtgemeinden abgebildet werden. Sofern diese Kostendeckungsanteile nicht zur Verfügung stehen, müssen die Aufwendungen durch Ansparungen kompensiert werden.

 

Die überschlägigen Kosten für einen km Radweg sind aktuell mit rund 300.000 € zu veranschlagen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau beschließt, die Prioritätenliste lt. Anlage 1 für die zukünftige Investitionsplanung des Landkreises im Rahmen seiner Radwegeausbauplanungen zu Grunde zu legen und in Abhängigkeit der gesicherten Finanzierung im Rahmen der technischen und planungsrechtlichen Machbarkeit umzusetzen Nach jeweils fünf Jahren ist die Investitionsliste im Hinblick auf die Aktualität der zu Grunde gelegten Kriterien zu überprüfen.

 

 

 

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Anlagen

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