ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2019/068

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Kreistagsbeschluss vom 02.04.2019 wurde der Entwurf einer Rahmenvorgabe zur LVP-Erfassung und Einführung einer gelben Tonne im Landkreis Uelzen den dualen Systemen zur Stellungnahme zugeleitet (VO/2019/033).

Im Rahmen der Anhörung hat die  Duales System Deutschland GmbH (DSD) eine Stellungnahme abgegeben. DSD ist  Ausschreibungs- und Verhandlungsführer sowie Hauptkostenträger der LVP-Sammlung im Landkreis Uelzen. Die Rückmeldung von DSD zu den zentralen Forderungen des Landkreises ist in der folgenden Tabelle gegenübergestellt:

Rahmenvorgabe Landkreis Uelzen

Rückmeldung bzw. Einwände DSD

Einführung gelbe Tonne ab 1.1.2021

Keine

gelbe Tonne: 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l

Ablehnung 660 l

gelber Sack für Übermengen

Ablehnung
Angebot: Haushalte können auf eigene Kosten transparente Säcke beschaffen und zur Abfuhr bereitstellen, die dann vom LVP-Erfasser mit eingesammelt werden, und/oder Abgabe von Übermengen auf den Wertstoffhöfen (Aufstellen von 1.100 l Container), kann in der Systembeschreibung konsensual geregelt werden

14-tägige Entleerung der gelben Tonne

kein Einwand

Abfuhr am Tag der Leerung der kommunalen Biotonne

Ablehnung

Die Einwände sind wie folgt zu bewerten:

  1. Ablehnung 660 l Container

Große Behältnisse kommen beim Mehrgeschoßwohnungsbau und sonstigen Anfallstellen wie öffentlichen Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen etc. zum Einsatz. Der Bedarf an diesen Anfallstellen kann ausschließlich mit 1.100 l-Containern sichergestellt werden, so dass es einer weiteren Zwischenstufe bei den Vierradbehältern mit einem geringeren Volumen nicht bedarf.

  1. Ablehnung gelber Sack für Übermengen

DSD begründet die strikte Ablehnung mit dem immensen Aufwand der auf die Verteilung und Bereitstellung gelber Säcke zusätzlich zu den gelben Tonnen entfällt und dem fehlenden Erfordernis aufgrund des Volumens der bereitgestellten gelben Tonnen. DSD befürchtet eine Doppelnutzung von gelber Tonne und gelber Sack, da die Haushalte in den kostenlos verteilten gelben Säcken die Leichtverpackungen sammeln und diese dann in die gelbe Tonne geben. DSD weist daraufhin, dass bei einem 14-tägigen Abfuhrrhythmus die bereitgestellten Volumina der gelben Tonne ausreichend seien, um auch temporäre Mehrmengen aufzunehmen. DSD stellt in Aussicht, dass Bürger bei Übermengen ggfs. transparente Säcke zur Abfuhr bereitstellen können, die mit eingesammelt werden, oder Übermengen in gelben Containern auf dem Wertstoffhof entsorgen können. Die transparenten Säcke müsste der Bürger auf eigene Kosten erwerben. Inwieweit DSD bei Aufrechterhaltung der Forderung des Landkreises nach Bereitstellung von gelben Säcken, erfolgreich Klage erhebt, ist derzeit nicht absehbar. Der awb empfiehlt, die alternativen Lösungsvorschläge von DSD aufzunehmen und für temporäre Übermengen eine Entsorgungsmöglichkeit abzustimmen.

  1. Abfuhrtag gelbe Tonne

Die Vorgabe des Abfuhrtages schränkt laut DSD den LVP-Erfasser in der Optimierung der Abfuhren und damit Kostenreduzierung ein. Inwieweit in einer Rahmenvorgabe der Abfuhrtag vorgegeben werden kann ist strittig. Derzeit erfolgt die Abfuhr der gelben Säcke am Abfuhrtag der Biotonne (awb) und der Papiertonne (gewerbliche Sammler). Zukünftig muss ggfs. ein weiterer abweichender Abfuhrtag alle 14 Tage für die gelbe Tonne berücksichtigt werden.

Im Ergebnis hat DSD die Zustimmung zur Umstellung von gelben Sack auf gelbe Tonne signalisiert, wenn die o.g. Einwände in der Rahmenvorgabe berücksichtigt werden.

Der awb empfiehlt eine Anpassung der Rahmenvorgabe mit dem Ziel, dass ab dem 01.01.2021 die LVP-Sammlung mit der gelben Tonne im 14-tägigen Abfuhrrhythmus erfolgt. Für temporär auftretende LVP-Übermengen soll es Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Wertstoffhof Oldenstadt und der Kleinmengenannahmestelle in Borg geben.

Der awb soll beauftragt werden, die dafür notwendigen Schritte einschließlich Erlass einer Rahmenvorgabe umzusetzen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die Betriebsleitung des awb zu beauftragen, die notwendigen Schritte zur Einführung einer gelben Tonne ab dem 01.01.2021 im 14-tägigen Abfuhrrhythmus mit dem Erlass einer Rahmenvorgabe umzusetzen.

 

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