ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/078

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan wurde am 18.12.2018 vom Kreistag beschlossen und mit Schreiben vom 22.03.2019 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) genehmigt. Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen.

 

Darüber hinaus dürfen entsprechend § 119 Abs. 1 NKomVG Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Die in der Haushaltssatzung festgeschriebene Höhe der so genannten Verpflichtungsermächtigungen kann nur mit einer Nachtragssatzung geändert werden.

 

Die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltsplanes wird erforderlich, um das sich abzeichnende Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens in Sachen Kreishausneubau umsetzen zu können.

 

Der Landkreis Uelzen beabsichtigt den Neubau eines Kreishauses am Standort Eschemannstraße. Auf die Ausschreibung aus Oktober 2018 bewarben sich insgesamt vier Unternehmen (Bieter) um die Erbauung eines solchen Neubaus. Am 18.02.2019 entschied die Bewertungskommission anhand einer ersten Bewertung über die Bewertungsmatrix, lediglich mit drei Bietern am 18. und 19.03.2019 sog. Bietergespräche zu führen, bei denen die Bieter ihre Entwürfe vorstellen konnten und die Bewertungskommission Verbesserungsbedarfe ansprechen durfte. Nunmehr hatten die verbleibenden Bieter bis zum 21.05.2019 Zeit, ihre Angebote zu überarbeiten. Diese liegen vor und wurden gesichtet.

 

Es wird vorgeschlagen, einen Nachtragshaushalt dahingehend zu erlassen, für die Jahre 2020 und 2022 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 52.225.00,00 € aufzunehmen.

 

Begründung:

 

Aktuell ist davon auszugehen, dass Bieter 3, aufgrund der Gewichtung zwischen Qualität und Preis (50 % : 50 %) nicht am weiteren Verfahren teilnehmen wird; auch bezogen auf die Funktionalitäten des Gebäudes ist Bieter 3 aktuell schwächer als die Bieter 1 und 2. Bieter 1 und 2 liegen bezogen auf die Qualität (Funktionalität, Qualität im Bau, Städtebau/Architektur) nach einer ersten Betrachtung sehr eng beieinander, so dass es für den Nachtragshaushalt nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht der höhere Wert herangezogen werden sollte. Die Bewertungskommission tagt erneut am 19.06.2019 und wird dann eine Bewertung vornehmen. Es ist durchaus denkbar, dass es erneute Bietergespräche (vorterminiert für den 04.07.2019) gibt und dass den Bietern 1 und 2 im Anschluss erneut die Gelegenheit gegeben wird, ihre Angebote nachzubessern

 

Das Gebäudemanagement Uelzen Lüchow-Dannenberg gAöR (GM) hat den Auftrag, anhand der angebotenen Summen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, ob ein Neubau bei diesen Angebotspreisen wirtschaftlicher ist als eine notwendige Modernisierung des Bestandsgebäudes und der Unterhaltung aller Außenstellen mit derzeit 87 Mitarbeitern (Veerßer Straße 64, Tivolistraße 9, Nothmannstraße 34, Herzogenplatz 2). Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Bestandsgebäude auch nach einer Modernisierung eine geringere Nutzungsdauer hätte als der Neubau und nach max. 30 Jahren wieder saniert werden müsste bzw. alternativ dann ein Neubau zu realisieren wäre.

 

Ferner werden in diesem Nachtrag auch wesentliche Änderungen aufgenommen, die sich im dem Laufe des Haushaltsjahrs ergeben haben bzw. bereits jetzt absehbar sind.

 

Es wird zum einen darauf hingewiesen, dass die Angaben in dieser Vorlage streng vertraulich zu behandeln sind, um das laufende Vergabeverfahren nicht zu gefährden. Zum anderen sei angemerkt, dass die konkrete Zuschlagsentscheidung durch den Kreisausschuss erfolgen wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag vorzuschlagen, eine 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 nebst 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 mit einer Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2020 und 2022 in Höhe von 52.225.00,00 € zu beschließen.

 

 

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