ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/2019/094

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Landkreis Uelzen hat als kommunaler Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 6 Absatz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) einen Nahverkehrsplan jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren aufzustellen. Der Nahverkehrsplan 2014 – 2019 wurde in der Sitzung des Kreistages am 16.12.2014 beschlossen. Dieser Nahverkehrsplan behält seine Gültigkeit bis zur Beschlussfassung eines neuen Nahverkehrsplans. Unter der Federführung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) wurde ein Entwurf des Nahverkehrsplans für den Landkreis Uelzen für den Zeitraum 2020 – 2024 erstellt. Dieser Entwurf wird die Grundlage für das nach § 6 Absatz 4 NNVG einzuleitende Beteiligungsverfahren bilden. Der weitere vorläufige Zeitplan für die Aufstellung und Beschlussfassung des Nahverkehrsplans 2020 – 2024 für den Landkreis Uelzen ist wie folgt geplant:

 

September – Oktober 2019

Beteiligungsverfahren (Mindestzeitzeit 2 Monate)

November 2019

Bearbeitung der Stellungnahmen

voraussichtlich Dezember 2019

Beratung und Beschlussfassung NVP im Fachausschuss, Kreisausschuss und Kreistag

 

Ein Vertreter der VNO wird in der Sitzung zur Erläuterung der wesentlichen Punkte des Entwurfs des Nahverkehrsplans und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Der Entwurf des Nahverkehrsplans ist dem TOP als Anlage beigefügt.

Der Bericht zur Aufstellung des Nahverkehrsplans des Landkreises Uelzen für den Zeitraum 2020 bis 2024 und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...