ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) eröffnet die Möglichkeit, dass Beamtinnen und Beamte, die in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 eingestellt wurden, nach Bes.-Gr. A 14 BBesO befördert werden können. Voraussetzung ist, dass sie eine von der obersten Dienstbehörde (Kreistag) bestimmte Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen haben (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NLVO).

 

Wie bereits schon vorgetragen und diskutiert sollte der Landkreis Uelzen zukünftig diese Qualifizierungsmöglichkeit für bestimmte Stellen anbieten. 

 

Aus Sicht der Verwaltung macht es Sinn, die Zuständigkeit über die Bestimmung der entsprechenden Qualifizierung an den Kreisausschuss zu übertragen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Zuständigkeit gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NLVO auf den Kreisausschuss zu übertragen.

 

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