Halbjahresbericht zum 30.06.2019
Die Betriebsleitung hat gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen den Betriebsausschuss und Hauptverwaltungsbeamten mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.