ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 03.09.2019 den als Anlage 1 beigefügten Antrag "Sicherer Hafen Uelzen, Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Geflüchteten" gestellt, wonach der Kreistag beschließen möge, dass der Landkreis Uelzen sich bereit erklärt, zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender im Einvernehmen mit dem BAMF, dem Innenministerium und dem Land Niedersachsenaus aus Seenot gerettete Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Zudem soll der Kreistag den Landrat beauftragen, der Bundeskanzlerin eine entsprechende Unterstützung zur Aufnahme der im Mittelmeer geretteten Flüchtlinge anzubieten.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse und Beiräte des Landkreises Uelzen (GeschO) entscheidet der Kreistag darüber, welchem Ausschuss der Antrag, der in die Tagesordnung aufgenommen worden ist, zur Vorbereitung überwiesen werden soll. Allerdings ist der Kreistag nicht verpflichtet, einen Antrag zu überweisen und kann stattdessen auch die Befassung mit einem gestellten Antrag von vornherein ablehnen. Eine inhaltliche Behandlung erfolgt dann nicht (vgl. § 10 Abs. 1 lit. i GeschO - Nichtbefassung ).

 

Aus Seenot geretteten Personen, die aufgrund einer entsprechenden Entscheidung der Bundesregierung in Deutschland Aufnahme finden, durchlaufen zunächst regelmäßig ein Asylverfahren. Für die Unterbringung und Verteilung sind daher die entsprechenden Vorschriften des Asylgesetzes maßgeblich. Zur Durchführung der Asylverfahren werden die Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen der Länder verteilt. Die anschließende Verteilung auf die Kommunen erfolgt in Niedersachsen durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport nach den Vorschriften des Aufnahmegesetzes mit der Maßgabe, die mit der Aufnahme verbundenen Verpflichtungen durch Unterbringung, Versorgung, ausländerrechtliche Betreuung sowie Nutzung der Infrastruktur auf die kommunalen Träger gleichmäßig zu verteilen. Die Aufnahme und Unterbringung ist somit gesetzlich abschließend geregelt.

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Sicherer Hafen Uelzen, Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Geflüchteten" nicht zu befassen (Nichtbefassung). 

 

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