ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/127

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.07.2019 hat die SPD-Fraktion den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt und um Entscheidung in den zuständigen Gremien gebeten.

 

Nach Klärung durch die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) lassen sich die Kosten für die Umsetzung der kostenfreien Schülerbeförderung für die Sekundarstufe II für den Busverkehr wie folgt grob abschätzen:

 

1. Zusätzliche Fahrtleistungen für max. 3.600 Schülerinnen und Schüler (SuS), die bislang keinen Anspruch auf Fahrkarten haben. Wie viele Schülerinnen und Schüler tatsächlich bereits ÖPNV nutzen oder diesen unter Kostenfreiheit nutzen würden, lässt sich nicht konkret beziffern.

2. - Anspruch gem. Schülerbeförderungssatzung bei Annahme von 60 %  = 2.200 SuS

 - hiervon tatsächliche Nutzer ÖPNV geschätzt 70 %    = 1.600 SuS

 - in den Hauptverkehrszeiten zusätzlich erforderliche Busse (:75 SuS)  = 22 Busse.

Im ungünstigsten Fall müssten demnach 21 neue Standardbusse angeschafft werden, die auch nur kurze Wege (im Durchschnitt 5 km) fahren.

3. Fahrgeldeinnahmen lassen sich ohne Zahlen der bisherigen Nutzung durch künftig Anspruchsberechtigte nicht ermitteln. Derzeitige ÖPNV-Nutzer der Zielgruppe würden allerdings die Anzahl der benötigten Standardbusse verringern. In welchem Umfang eine solche Verringerung ausfiele, lässt sich nicht abschätzen. Zahlen über die Nutzung des SPNV für den betroffenen Personenkreis liegen nicht vor.

 

Somit wären mindestens 680.000 € jährlich zusätzlich für die Schülerbeförderung für alle Jahrgänge der Sekundarstufe II im Landkreis Uelzen zu veranschlagen. Hinzu kämen ggf. Ansprüche auf Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung in unbestimmter Höhe.

 

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Beschlussvorschlag

Kein Beschlussvorschlag.

 

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Anlagen

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