ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2019/131

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen hat gemäß § 20 ff EigBetrVo einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht gemäß § 24 EigBetrVo aufzustellen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 157 NkomVG und nach § 316 ff HGB prüfen zu lassen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 wurden unter Einbeziehung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz von dem durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragten Abschlussprüfer, der BRS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft und unter dem 24.09.2019 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Prüfung erfolgte nach § 317 HGB und § 29 EigBetrVo unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und auch keine Anhaltspunkte ergeben, die nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten.

Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 24.384 T€ (Vorjahr: 22.209 T€) und einem Jahresergebnis/-verlust von - 809 T€ (Vorjahr: 963 T€) ab.

Der Jahresfehlbetrag liegt um 1.030 T€ unter dem Planergebnis für das Wirtschaftsjahr (220T€). Die hohe Abweichung ergibt sich aufgrund der Verpflichtung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes, eine sich am Ende des Kalkulationszeitraumes ergebende Kostenüberdeckung in den folgenden drei Jahren wieder auszugleichen (§ 5Abs. 2 NKAG).

Die Kostenüberdeckung ist durch Mehrerlöse aufgrund niedrigerer tatsächlicher Kosten im Vergleich zu den kalkulierten Kosten entstanden. Die Anzahl der bei den Gebührenzahlern aufgestellten Behälter ist höher als in der Gebührenkalkulation angenommen. Die daraus entstandenen Mehrerlöse sind ebenfalls ursächlich für die entstandene Kostenüberdeckung.

Die hohe Abweichung im Vergleich zur Erfolgsplanung resultiert im Wesentlichen aus höheren Gebühreneinnahmen Deponie (177 T€) und Wertstoffhof Oldenstadt (+ 72 T€). Bei den gewerblichen Deponieerlösen waren zudem die Annahmemengen für die Bioabfall­vergärungsanlage im gewerblichen Bereich nicht berücksichtigt (+ 41 T€).

Auf der Aufwandseite liegen die Personalaufwendungen 61 T€ und die zinsähnlichen Aufwendungen für die Nachsorgerückstellung für die Deponie Borg 93 T€ unter dem Planansatz.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat dem Rechnungsprüfungsamt gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 5 NkomVG die Vergaben vor Auftragserteilung zur Prüfung vorzulegen. Nach Auskunft des Rechnungsprüfungsamtes werden Beanstandungen unmittelbar mit dem Abfallwirtschafts­betrieb kommuniziert.

„Für diesen Prüfbericht sind aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes zwei Beschaffungsvorgänge besonders zu erwähnen:

Bei der Beschaffung von Abrollcontainern für das Bohrschlammzwischenlager (Brutto-Auftragssummer 82 T €) wurde keine öffentliche Ausschreibung vorgenommen, zudem wurde die zentrale Vergabestelle des Landkreises nicht beteiligt.Die Beschaffung erfolgte im Auftrag und für Rechnung des Kernhaushaltes Uelzen.

Für die Anschaffung der Bohrschlammaufbereitungsanlage (Brutto-Auftragssumme: 1,56 Mio €) wurde kein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt.

Folgen unzulässigen Verzichts auf Wettbewerb:

Unzulässige Direktvergaben bergen das Risiko der Angreifbarkeit durch ausgeschlossene Anbieter vergleichbarer Leistungen. Die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung ist, mangels Wettbewerb, zudem nicht belegt. Ein wirtschaftlicher Schaden könnte somit nicht ausgeschlossen werden.“

Dazu kurz die Erläuterung der vorgenannten Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes aus Sicht des AWB:

Die Container wurden im Auftrag des Dezernenten im Rahmen einer formlosen Preisanfrage mit mehreren Bietern für die Stabstelle 80 „Wirtschaftsförderung“ beschafft. Die Container gehören nicht zum Vermögen des AWB.

Die Bohrschlammaufbereitungsanlage wurde im Auftrag der Verwaltungsleitung beschafft. Die Form der Vergabe ist durch die Leitung autorisiert worden und war aufgrund zu befürchtender, negativer Wirkungen infolge einer nicht gesicherten Verbringungsmöglichkeit für Bohrschlämme erforderlich. Zudem wurde eine Machbarkeitsstudie und Markterkundung vorgeschaltet und vor Auftragserteilung eine EU-weite Auftragsveröffentlichung vorgenommen, die ohne Einwendungen anderer Bieter blieb. Die beschriebene Leistung/Anlagentechnik wird nicht im europäischen Ausland angeboten, da die gesetzlichen Vorgaben für Bohrschlämme dort nicht existent sind und eine derartige Anlagentechnik folglich nicht notwendig machen.

Im Übrigen wird auf den Sachvortrag des Wirtschaftsprüfers und den beigefügten Prüfungsbericht der BRS Treuhand GmbH in der Anlage verwiesen. Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und Lagebericht sind im Prüfungsbericht als

Anlage enthalten.

Der Jahresverlust in Höhe von 809.214 € wird der allgemeinen Rücklage entnommen..

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen wie folgt zu beschließen:

  1. Der von der BRS Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüfte und unter dem 13.07.2018 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen für das Wirtschaftsjahr 2018 mit einer Bilanzsumme von 24.384.422,73 € und einem Jahresverlust von 809.214 € und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 werden festgestellt.
  2. Der Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2018 in Höhe von 809.214 € wird der allgemeinen Rücklage entnommen.
  3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen wird gemäß § 33 EigBetrVo Nds. für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...