ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/137

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die BBS I hat im Frühjahr diesen Jahres mitgeteilt, dass aufgrund zu geringer Schülerzahlen und fehlender Lehrkräfte für das Schuljahr 2019/20 die Beschulung der Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte eingestellt werden muss und die weitere Beschulung in Lüneburg stattfinden soll. Im Schulausschuss am 15.05.2019 hat die Verwaltung darüber berichtet. Für die formelle Genehmigung dieser Einschränkung nach § 106 NSchG durch die Niedersächsische Landesschulbehörde ist die Beteiligung der Kreistagsgremien einschließlich der Stellungnahmen von Kreiselternrat und Kreisschülerrat erforderlich.

 

Der Kreisschülerrat hat der Einstellung der Beschulung dieser Ausbildungszweige an der BBS I zugestimmt.

 

Der Vorsitzende des Kreiselternrates hat mitgeteilt, dass er die Beweggründe des Schulleiters der BBS I nachvollziehen könne, jedoch die Mehrkosten der Schülerinnen und Schüler durch eine Beschulung in Lüneburg auch ohne einen Rechtsgrund durch den Schulträger ausgeglichen werden sollen. Dieser Vorschlag ist aus Sicht der Verwaltung wegen der fehlenden Rechtsgrundlage und einer fehlenden Gleichbehandlung (es müssen auch andere Ausbildungsberufe ihren Berufsschulunterricht an auswärtigen Schulen wahrnehmen) abzulehnen.

 

Weiterhin hat der Schulvorstand das Benehmen zur Einstellung dieser Ausbildungsberufe am 03.09.2019 hergestellt

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss der Einstellung der Beschulung der Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte an der BBS I zuzustimmen.

 

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