ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/2019/171

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Naturdenkmal besteht aus 13 Stieleichen. Bei einzelnen dieser Stieleichen ist die Vitalität beeinträchtigt. Dieser Umstand hat bereits dazu geführt, dass erhebliche Rückschnitte an den betroffenen Bäumen vorgenommen werden mussten, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.

Der Trockenabriss eines stärkeren Astes an einem der Bäume hat in 2018 zu der Frage geführt, ob die Erhaltung des Naturdenkmales gerechtfertigt oder dessen Entlassung angebracht ist. Die untere Naturschutzbehörde hat daraufhin eine Entlassung des ND UE 63 öffentlich in die Diskussion gegeben, indem sie das dafür vorgesehene Beteiligungsverfahren durchgeführt hat.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände wurde von verschiedenen Stellen vorgetragen, dass die Entscheidung zur Entlassung der Bäume erst nach eingehender Überprüfung durch einen externen Sachverständigen erfolgen sollte. Aufgrund der vorgebrachten Einwände (Anlage 1) hat die Untere Naturschutzbehörde eine Begutachtung beauftragt. Die Ergebnisse des Baumgutachtens liegen seit Ende September 2019 vor und sind der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

Ergebnisse der Baumbegutachtung:

Es wurden 12 Bäume begutachtet. Die Begutachtung des 13. Baumes entfällt, da der Baum vor Jahren aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden musste. Alle begutachteten Bäume sind standsicher und müssen nicht gefällt werden. Allerdings ist die Bruchsicherheit der Krone bei 8 Bäumen nicht gegeben, so dass der Gutachter Maßnahmen zur Verkehrssicherheit empfiehlt. Empfohlen wird

  • die Totholzentfernung,
  • die Einkürzung von Kronenästen und Hauptästen,
  • Einkürzung der Krone (2x),
  • Einbau einer Kronensicherung (1x) und
  • Eintausch des Kronensicherungssystems (1x).

Die Durchführung der Maßnahmen sollte in den nächsten 6 Monaten durchgeführt werden.

Aufgrund dieser Ausführungen des Baumgutachters wird geplant, die geforderten Maßnahmen an dem Naturdenkmal durchzuführen. Dies ist für das erste Quartal 2020 geplant.

Die betroffenen Eigentümer werden von den Unteren Naturschutzbehörde über das weitere Vorgehen informiert. 

 

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Anlagen

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