ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/094-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landkreis Uelzen hat als kommunaler Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 6 Absatz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) einen Nahverkehrsplan jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren aufzustellen. Der vorherige Nahverkehrsplan 2014 – 2019 wurde in der Sitzung des Kreistages am 16.12.2014 beschlossen. Dieser Nahverkehrsplan behält seine Gültigkeit bis zur Beschlussfassung eines neuen Nahverkehrsplans (NVP). Mit fachlicher Unterstützung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) wurde ein Entwurf des Nahverkehrsplans für den Landkreis Uelzen für den Zeitraum 2020 – 2024 erstellt. Die Anmerkungen aus der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses vom 27.08.2019 sind in die Punkte 4.3.5 und 4.3.8 eingeflossen. Dieser Entwurf bildete die Grundlage für das nach § 6 Absatz 4 NNVG eingeleitete Beteiligungsverfahren, welches am 05.11.2019 endete.

 

September – Oktober 2019

Beteiligungsverfahren (Mindestzeitzeit 2 Monate)

November 2019

Bearbeitung der Stellungnahmen

voraussichtlich Dezember 2019

Beratung und Beschlussfassung NVP im Fachausschuss, Kreisausschuss und Kreistag

 

Der Anlage „Stellungnahmen (Synopse)“ ist zu entnehmen, wie vorgeschlagen wird, mit den Anregungen jeweils umzugehen. Diese Änderungen sind in den vorliegenden Entwurf des NVP eingearbeitet, mit roter Schrift hervorgehoben und zur besseren Übersicht als zusätzliches Dokument beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, dem Kreistag zu empfehlen, den „Nahverkehrsplan-Entwurf 2020-2024“ in der vorliegenden geänderten Fassung (Stand 13.11.2019) zu dieser Vorlage zu beschließen.

 

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Anlagen

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