ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/180

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hat am 19.08.2019 beantragt, dass der Kreistag verschiedene Erklärungen abgibt – unter anderem einen „Klimanotfall erklärt. Darüber hinaus beantragt sie im Einzelnen zu beschließen, dass die Verwaltung Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen plant und umsetzt, eine aktuelle Energie- und Treibhausgas-Bilanz erstellt, die Einrichtung einer Stabstelle Klimaschutz einplant sowie ab sofort bei jeglichen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Dadurch solle der Landkreis Uelzen einen kommunalen Beitrag leisten, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und damit das im Dezember 2015 von der UN-Klimakonferenz verabschiedete Übereinkommen von Paris unterstützen.

 

Zeitgleich zu den Beschlüssen von Paris hat der Landkreis Uelzen Ende 2015 mit der Unterstützung von Fachleuten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Klimaschutzkonzept fertiggestellt. Die zentralen Ergebnisse des Klimaschutzkonzepts sind den Mitgliedern des Umweltausschusses in der Sitzung am 18.11.2015 und einer breiten Öffentlichkeit in einer Veranstaltung am 01.12.2015 vorgestellt worden. Das Klimaschutzkonzept enthält eine Handlungsstrategie, in der die Treibhausgas-Reduktionsziele für den Landkreis Uelzen aus den übergeordneten Zielsetzungen abgeleitet werden und die Ergebnisse der Potenzialanalyse und der Szenarien berücksichtigt werden. Daraus resultiert die Treibhausgas-Emissionen im Landkreis Uelzen bis 2030 um 52% zu reduzieren und den Fortschritt in 2020 zu überprüfen, um gegebenenfalls die Ziele und den Maßnahmenkatalog anzupassen.

 

Das Klimaschutzkonzept als solches wurde nicht formell durch den Kreistag beschlossen. Vielmehr beschloss der Kreistag am 21.06.2017, den Antrag zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes in den Umweltausschuss zu verweisen. Die Beratungen im Umweltausschuss am 12.09.2017, 16.11.2017 und 07.05.2018 haben zu der Beschlussempfehlung geführt, die bereits auf- und ausgeführten Klimaschutzaktivitäten (z.B. im Bereich der Abfallwirtschaft, im Bereich des Gebäudemanagements und bei der Ausweisung von Windenergievorrangflächen) weiter zu forcieren, aber darüber hinaus gehend aktuell keine weiteren Maßnahmen anzugehen. Dieser Beschlussempfehlung hat der Kreisausschuss am 29.05.2018 zugestimmt.

 

Bei der Sanierung der kreiseigenen Gebäude, beim Neubau von Gebäuden und bei der Beschaffung von Fahrzeugen setzt der Landkreis bereits eine Vielzahl von klimaschützenden Maßnahmen um. Im neuen Kreishaus soll der Jahresprimärenergiebedarf um mindestens 26% und der bauliche Wärmeschutz um mindestens 12% gegenüber der ENEV 2014 Stand 2026 unterschritten werden, so dass die prognostizierte Gesamteinsparung jährlich ca. 150 Tonnen co2-Äquivalent betragen wird (excl. Stromverbrauch).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bezüglich der beantragten Erklärungen die Anmerkung, dass insbesondere die Erklärung eines „Klimanotfalls“ ohne praktische Konsequenz bliebe. 

 

Die Umsetzung der Einzelanträge, sollten diese beschlossen werden, müssten die notwendigen erheblichen Ressourcen - personell und finanziell - dauerhaft zur Verfügung gestellt werden müssen. 

 

 

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Beschlussvorschlag

entfällt

 

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Anlagen

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