ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/204-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreistag hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 als einen von mehreren Vertretern des Verbandsmitgliedes Landkreis Uelzen Landrat Dr. Blume in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Uelzen/Lüchow-Dannenberg entsandt. Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes hat in ihrer Sitzung am 28.06.2018 Landrat Dr. Blume für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2024 zum ehrenamtlichen Geschäftsführer gewählt.

 

Ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte eines kommunalen Verbandsmitgliedes ehrenamtliche Geschäftsführerin oder ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes, so entsendet die Vertretung des betreffenden Verbandsmitgliedes ein anderes ihrer Mitglieder in die Verbandsversammlung (§ 11 Abs. 1 Satz 3 NKomZG, § 4 Abs. 1 lit. a der Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes).

 

Aufgrund der Wahl von Landrat Dr. Blume zum ehrenamtlichen Geschäftsführer hat der Kreistag nun 17 statt bisher 16 Personen als Vertreterinnen oder Vertretern des Landkreises Uelzen in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes sowie Ersatzpersonen für diese zu bestimmen. Diese müssen für den Kreistag des Landkreises Uelzen wählbar sein (§ 11 Abs. 2 Satz 3 NKomZG). 

 

Das Recht zur Benennung des zusätzlichen Mitgliedes der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes sowie deren Ersatzperson steht nach dem gem. § 71 Abs. 6 NKomVG anzuwendenden Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer der SPD-Fraktion zu.

Diese hat als zusätzliche Vertreterin in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes KTA Brigitte Kötke und als deren Ersatzperson KTA Ivonne Großmann benannt.

 

Der Kreistag stellt die Besetzung lediglich durch Beschluss fest.

 

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Beschlussvorschlag

- entfällt -

 

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