ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.11.2019 beantragt die SPD-Fraktion die Prüfung der Möglichkeit der Ausstattung aller Bushaltestellen des Landkreises Uelzen mit Fahrradanlehnbügeln.

Es gibt im Landkreis Uelzen 505 Haltestellen-Standorte. Bei beidseitiger Betrachtung sind das 724 Haltestellenmasten. Bei standortbezogener Rechnung und Verwendung eines einfachen Anlehnbügels am Beispiel des Typs ZAGREB (siehe Anlage) ergibt sich die folgende Berechnung:

505 Standorte x ca. 70 EUR je Anlehnbügel x 2 = 70.700 EUR

Einbaukosten je Bügel ca. 200 EUR x 505 Standorte x 2 Anlehnbügel = 202.000 EUR

ergeben in der Summe 272.700 EUR.

Bei Berücksichtigung jeden Einstiegspunktes (mastweise Berechnung) ergeben sich Kosten wie folgt:

724 Haltestellenmasten x ca. 70 EUR je Anlehnbügel x 2 = 101.360 EUR

Einbaukosten je Bügel ca. 200 EUR x 724 Standorte x 2 Anlehnbügel = 289.600 EUR

ergeben in der Summe 390.960 EUR.

 

Im kürzlich beschlossenen Nahverkehrsplan des Landkreises Uelzen sind unter 7.4 „Weitere Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen und deren Umfeld“ Ausführungen im Rahmen eines Haltestellenkonzepts getroffen worden. Diese sind u.a. Grundlage für den künftigen barrierefreien Ausbau der Haltestellen im Landkreis Uelzen. Die Straßenbaulastträger, als für den Ausbau der Bushaltestellen primär Zuständige haben die Möglichkeit bei den Vorgaben entsprechender Umsetzung Fördermittel gem. § 7 Abs. 7 Nr. 1 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) zu erhalten. Auf diesem Wege würden die Kosten über die Straßenbaulastträger über Fördermittel gedeckt. Die Prüfung des tatsächlichen Bedarfs würde vor Ort getroffen werden. Gem. Nahverkehrsplan sind die Haltestellen im Landkreis Uelzen nach einer dreistufigen Staffelung ab spätestens 2026 barrierefrei auszubauen.

 

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Beschlussvorschlag

Kein Beschlussvorschlag.

 

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Anlagen

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