ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Verlängerung der Start- & Landebahn des Flugplatzes in Barnsen wurden im Zeitraum von November 1998 bis März 1999 rund 30.000 m³ Bodenmaterial zur Geländeauffüllung eingebracht.

Das Material bestand vorwiegend aus überschüssigem Bodenmaterial von Baustellen des Hoch- und Tiefbauamtes, aus Unterboden aus dem Straßenbau wie auch aus Bodenmaterial vom Neubau der Eisenbahnstrecke Uelzen – Stendal. Letzteres wurde vor der Verfüllung beprobt und als für die Einbringung zulässig eingestuft.

 

Anlassbezogen wurden in den Jahren 2017/2018 verschiedentliche Nachuntersuchungen durchgeführt, sie sich aus der besonderen Lage des eingebrachten Materials im Wasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB) im Hinblick auf eine potentielle Wechselwirkung mit der in räumlicher Nähe verorteten Trinkwassergewinnung der Stadtwerke Uelzen ergeben könnten.

 

Der mit der Untersuchung betraute Gutachter, die Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, stellt im Ergebnis dieser orientierenden Untersuchung fest, dass ‚eine Gefährdung der Grundwassergewinnung der Stadtwerke Uelzen am westlichen Stadtrand von Uelzen durch die Ablagerungen im Bereich des Flugplatzes Uelzen-Barnsen nicht gegeben ist. Der orientierende Charakter dieser Untersuchungen soll um ergänzende Einzelbetrachtungen vervollständigt werden. Hierzu steht der Landkreis Uelzen auch im fachlichen Austausch mit den Stadtwerken Uelzen.

 

Um die Untersuchungen zügig fortsetzen zu können, wurden noch im Haushaltsjahr 2019 finanzielle Mittel bereitgestellt.

 

Mit Schreiben vom 05.01.2020 (Anlage 1) greift die FDP-Fraktion dieses Thema auf und beantragt:

1. vor der Ausschreibung soll ein Fachreferent (am besten aus einer Landesanstalt) im Umweltausschuss darüber informieren, welche Untersuchungen bei den vorliegenden Tatsachen als zielführend erscheinen

2. der Umweltausschuss soll bei der Definition der ausgeschriebenen Leistungen beteiligt werden

3. die Ergebnisse der Untersuchungen sollen im Umweltausschuss unter Hinzuziehung des Gutachters beraten werden.

 

Anmerkung zu 1. und 2.

Beratung durch den gewässerkundlichen Landesdienst (GLD) und Festlegung der weiteren Untersuchungen

Grundsätzlich ist gemäß Rd. Erl (23-62018) des MU vom 06.03.2018 unter Nr. 2.1.4. geregelt, dass bei der Beurteilung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen in Fällen von übergeordneter Bedeutung, insbesondere in Vorranggebieten für Wassergewinnung das Erfordernis der Beteiligung des gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) besteht. Mit E-Mail vom 19.12.2019 informierte die Untere Wasserbehörde die entsprechende Stelle über den Sachverhalt mit der Bitte um Stellungnahme. Hierzu erfolgt laut Auskunft des GLD eine Beurteilung der Situation, sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Diese wird in Rückkopplung mit den Stadtwerken aufgegriffen und bei der Ausschreibung weiterer Untersuchungen berücksichtigt. Die entsprechenden Mitarbeiter stehen auch in beratender Funktion (z.B. als Fachreferenten) zur Verfügung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Entfällt.

 

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Anlagen

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