Im Rahmen des Projektes Kreishausneubau werden verschiedentliche Leistungen notwendig, die ergänzend im Haushalt abgebildet werden müssen. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die in den Risikobereich des Auftraggebers fallen und insofern auch nicht Bestandteil des geschlossenen Generalübernehmervertrages sind bzw. im Rahmen der Qualitätssicherung erforderlich werden. Im Einzelnen:
- Kampfmittelsondierung/Kampfmittelräumung, Bodenbeprobung sowie Entsorgung belasteten Bodens (2,12 Mio. €). Das Baugrundrisiko im Rahmen der Baufeldvorbereitung liegt beim Auftraggeber.
- Anbindung des Rechenzentrums mit einem zusätzlichen (redundanten) Lichtwellenleiter sowie technische Anpassungen in der Ausgestaltung des Rechenzentrums (0,45 Mio. €). Die Änderungen begründen sich aus veränderten Vorgaben (DIN 50526) nach Abschluss des Vergabeverfahrens bzw. sind aus Gründen der Informationssicherheit erforderlich.
- Baubegleitendes Controlling durch Einbindung zertifizierter Prüforganisationen (Sachverständigenleistungen, TÜV, DEKRA oder dergl.) (0,14 Mio. €).
- Planungskosten für den Neubau der Leitstelle im neuen Kreishaus sind im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 0,07 Mio. € vorhanden (Kostenstelle: 032-04-003, Budget: IN12-32-50, Sachkonto: 07200002).
Die Kosten für die Planung werden voraussichtlich 0,15 Mio. € betragen.
Da die Planung kurzfristig erfolgen muss, damit der Generalunternehmer mit dem Bau beginnen kann, müssten die Mittel (Höhe der üpl./apl. Aufwendung/Auszahlung i.H.v. 0,08 Mio. €) kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, damit der Auftrag erteilt werden kann.
Für die in Summe benötigten 2,86 Mio. € besteht aktuell eine Deckungslücke von 2,26 Mio. €, welche überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Deckungsmittel sind in den Teilhaushalten (Erweiterungsbau BBS I; Investitionsnummer: IN18-23-50 und Krankenhausumlage IN10-20-50 ) vorhanden.