ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/031-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der gwk besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, von denen acht Mitglieder durch den Landkreis Uelzen für eine Amtszeit von jeweils drei Jahren entsandt werden. Hierzu muss der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte zählen, der sich durch einen Bediensteten vertreten lassen kann. Ein Aufsichtsratsmitglied wird von der Gesellschafterversammlung für jeweils 3 Jahre gewählt.

Jährlich wird ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder gewählt.

Gegenwärtig sind folgende vom Landkreis Uelzen entsandte Damen und Herren Mitglieder des Aufsichtsrates:

 

Bis zum Ablauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung 2020:

KTA Hans-Heinrich Weichsel (Vorschlag CDU)

KTA Andreas Dobslaw (Vorschlag SPD)

 

Bis zum Ablauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung 2021:

Landrat Dr. Blume

KTA Jürgen-Peter Hallier (Vorschlag SPD)

KTA Uwe Beecken (Vorschlag UWG)

 

Bis zum Ablauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung 2022:

KTA Ulf Schmidt (Vorschlag CDU)

KTA Jörg Martens (Vorschlag CDU)

KTA Annette Niemann (Vorschlag Die Grünen/Bündnis Zukunft)

 

Nach der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Regelung kann der Landkreis im Jahr 2020 zwei Aufsichtsratsmitglieder benennen. Ebenfalls noch in diesem Jahr ist eine Weisung für das Aufsichtsratsmitglied zu fassen, dass von der Gesellschafterversammlung zu wählen ist. Hierzu wird es eine gesonderte Vorlage geben.

 

Der Sitz des Landrates bleibt bei der notwendigen Aufteilung der Benennungsrechte nach den Stärkeverhältnissen im Kreistag und dem Verfahren nach Hare-Niemeyer außen vor. Demnach sind sieben Sitze aufzuteilen, so dass das Benennungsrecht für drei Sitze der CDU zusteht, zwei Sitze der SPD und für jeweils einen Sitz den Grünen und der UWG. Aufsichtsratsmitglieder mit noch laufenden Amtsperioden sind auf die Benennungsrechte anzurechnen.

 

Dies bedeutet, dass für die CDU zwei Sitze, für die SPD, UWG und Grüne jeweils ein Sitz anzurechnen sind. Demnach steht das Vorschlagsrecht jetzt folgenden Fraktionen bzw. Gruppen zu:

 

Im Kreisausschuss am 10. März 2020 wurden folgende Vorschläge unterbreitet:

CDU KTA Hans-Heinrich Weichsel

SPD KTA Andreas Dobslaw

 

Über den Vorschlag des Kreisausschusses bezüglich der Sitze der CDU und SPD hat der Kreistag zu entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

Entfällt

 

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