ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/063

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das geplante Landschaftsschutzgebiet (LSG) umfasst die Flussniederung der Ilmenau im Landkreis Uelzen einschließlich des Zusammenflusses von Gerdau und Stederau, die sodann gemeinsam die Ilmenau bilden. Das LSG soll den Erhalt und die Förderung der Ilmenau mit ihren Zuflüssen, die Niederung mit dem Extensivgrünland, den Feucht- und Bruchwälder mit ihren Übergängen zu Laubwäldern sowie den naturnahen Stillgewässer, Sümpfe und feuchten Staudenfluren ermöglichen. Das LSG befindet sich überwiegend in der Gemeinde Bienenbüttel, der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, der Hansestadt Uelzen und mit einem kleinen Flächenanteil in der Samtgemeinde Aue.

 

Das geplante LSG ist Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Die „Obere Ilmenau“ ist ein Teilgebiet des FFH-Gebietes 071 „Ilmenau mit Nebenbächen“. Dieses Gebiet zählt zu den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden sind. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Union (EU) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (ABI. EG Nr. L 206 S. 7).

 

Das Land Niedersachsen ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, die von der EU anerkannten europäischen FFH- und Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz) und in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Alle in dieser Liste erfassten Gebiete sind durch die zuständigen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren, als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen bzw. richtlinienkonform zu sichern (vgl. Artikel 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie). Konkret bedeutet dies, dass das LSG als Teilgebiet des FFH-Gebiets 071 entsprechend den für dieses Gebiet maßgebenden Erhaltungszielen durch den Landkreis Uelzen gesichert werden muss.

 

Im Entwurf der Verordnung zur Auslegung hatte das Gebiet den Namen LSG "Ilmenautal" und sah eine Einteilung in einen Kernbereich, welcher das FFH-Teilgebiet umfasst, und ein "übriges LSG" vor. Das "übrige LSG" setzt sich dabei aus den Flächen der bereits langjährig existierenden Schutzgebiete (LSG "Ilmenautal" und LSG "Unteres Gerdautal") zusammen. Im Rahmen der Überarbeitung und Abwägung wurde entschieden, ausschließlich die Sicherung des FFH-Gebiets durchzuführen ohne die Flächen der bestehenden LSGs mit einzubeziehen (vorgestellt im Umweltausschuss am 20.02.2020). Das neue LSG heißt „Obere Ilmenau“. In seinem Geltungsbereich werden die existierenden LSG außer Kraft gesetzt, außerhalb bleiben die Grenzen und Regelungen bestehen.

 

Schutzbestimmungen

 

Die Schutzgebietsverordnung ist von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit fachlicher Unterstützung des NLWKN aufgestellt worden.

 

Beteiligungsverfahren

 

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung

am 17.06.2019 eingeleitet worden. Die Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben und erhielten gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist von neun Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme.

Die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 1.07. bis zum 31.10.2019, also drei Monate lang, durch die Samtgemeinden Aue und Bevensen-Ebstorf, die Gemeinden Bienenbüttel, Jelmstorf, Emmendorf, Wrestedt, die Stadt Bad Bevensen und die Hansestadt Uelzen sowie den Landkreis Uelzen stattgefunden.

Die öffentliche Auslegung wurde am 24.06.2019 ortsüblich bekanntgegeben. In der Auslegungszeit bestand für jedermann die Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzubringen. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

 

 

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 153 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen vorgebracht worden.

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (1024)

101

Naturschutzverbände (17)

5

Träger öffentlicher Belange (97)

42

Sonstige Einwender

5

Summe der Einwendungen

153

 

Die Einwendungen der betreffenden Behörden, Verbände, Firmen und Grundstücks­eigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1).

Die Änderungen an dem Verordnungsentwurf, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgenommen wurden, sind in Anlage 2 im Änderungsmodus dargestellt. Anlage 6 enthält die maßgebliche Karte. Anlage 4 enthält die Begründung zur Verordnung.

 

Ergebnis

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 3) und die dazu gehörende maßgebliche Karte im Maßstab 1:10.000 (Anlage 6) sowie die daran angepasste Begründung (Anlage 4) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Verordnungstext und die maßgebliche Karte im DIN A0 Format im Maßstab 1:10.000 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebliche Karte kann dann bei den Samtgemeinden Aue und Bevensen-Ebstorf, den Gemeinden Bienenbüttel, Jelmstorf, Emmendorf, Wrestedt, der Stadt Bad Bevensen und der Hansestadt Uelzen sowie dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald > Schutzgebiete > Landschaftsschutzgebiete.

Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Obere Ilmenau“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 3 zur Vorlage) einschließlich der Übersichtskarte (Anlage 5 Teil 1 -3 zur Vorlage) und der maßgeblichen Karte (Anlage 6 Blatt 1 – 2 zur Vorlage) zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

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