ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/071

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gem. Erlass über die Gewährung von Zuwendungen für die Finanzierung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vom 29.12.2016 können Buslinien, die bestimmte Kriterien bezüglich Fahrzeiten und Fahrzeugen erfüllen (ab Seite 6 des Erlasses), gefördert werden. Zweck dieser Linie soll im vorliegenden Fall u. a. der räumliche Lückenschluss im SPNV-Netz sein. Ein besonders großes Interesse an dieser Landesbuslinie hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg signalisiert. Durch Synergien bestehender Linien und Erweiterung und Verbesserung der bestehenden Verkehre und Taktungen profitiert der Landkreis Uelzen ebenfalls hiervon. Die rechtliche Absicherung erfolgt über eine interkommunale Vereinbarung, die sich in der abschließenden Abstimmung befindet. Die letzte Fassung liegt der Vorlage bei. Die von der VNO ermittelten Kosten belaufen sich nach Abzug der Landeszuwendungen auf 136.991 €, nach Abzug der Einsparungen auf noch 25.666 € pro Jahr (gem. Erlass für mindestens 3 Jahre) und betragen somit weniger als ein Drittel des Aufwands, den der Landkreis Lüchow-Dannenberg zu tragen hat. Einsparungen für den Landkreis Uelzen ergeben sich aus dem Wegfall von heute bestehenden Fahrten, die mit der geplanten Landesbuslinie abgedeckt werden und die Qualität des Angebots erheblich verbessern. Eine Kostenübersicht befindet sich nebst Fahrplänen in der Anlage. Der avisierte Beginn für die Aufnahme des Linienbetriebes ist der 01.08.2020.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs empfiehlt dem Kreisausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, durch Abschluss der interkommunalen Vereinbarung gemeinsam mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg die Einrichtung der Landesbuslinie zu verfolgen und diese vor Ablauf der dreijährigen Bindung zu evaluieren.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...