ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/078

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die FDP-Fraktion beantragt mit dem Schreiben vom 28.03.2020 transparente Ausgleichsmaßnahmen zu Gunsten des Landkreises Uelzen (Anlage 1). Künftig soll demnach der Umweltausschuss über jede Verwendung von Ersatzgeldern für Ausgleichsmaßnahmen informiert und beteiligt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die mit Ersatzgeld finanzierten Maßnahmen möglichst eingriffsnah im Landkreis Uelzen erfolgen, um die Akzeptanz der zugrundeliegenden Bauprojekte vor Ort zu steigern.

 

Grundsätzlich sind Ersatzzahlungen dann zu leisten, wenn die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen weder zu vermeiden noch zu kompensieren sind, der Eingriff aber gleichwohl zugelassen wird. Die Ersatzzahlung ist von der Naturschutzbehörde zu vereinnahmen, in deren Zuständigkeitsbereich der Eingriff vorgenommen wird. Wird der Eingriff im Zuständigkeitsbereich mehrerer Naturschutzbehörden verwirklicht, so steht ihnen, falls sie im Einzelfall keinen abweichenden Verteilungsmaßstab vereinbaren, die Ersatzzahlung im Verhältnis der vom Eingriff betroffenen Grundflächen zu.

 

Die Zahlung ist dann zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst (aber nicht wie bei Kompensationsmaßnahmen zwingend) im betroffenen Naturraum zu verwenden. Die aus der Zahlung finanzierten Maßnahmen müssen zu einer realen Verbesserung von Natur und Landschaft führen.

 

Generell nicht finanzierbar sind Maßnahmen zur Umweltbildung und zum Naturerleben, da diese keine praktische, reale Maßnahme zur Aufwertung von Natur und Landschaft darstellen. Ebenfalls von der Finanzierung ausgeschlossen sind – wie im Fall von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – Maßnahmen, zu deren Durchführung bereits eine rechtliche Verpflichtung besteht.

 

Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten sind nur dann finanzierbar, sofern mit den Maßnahmen eine Verbesserung des Erhaltungszustandes von Lebensräumen oder Arten gemessen an dem Wertzustand zum Zeitpunkt der Meldung des Gebietes an die europäische Kommission erreicht wird. Allein die Bewahrung eines Wertzustandes sowie Maßnahmen, die seiner Verschlechterung entgegenwirken, können mit Ersatzgeldern nicht finanziert werden.

 

Der Landkreis hat die Verantwortung zur rechtskonformen und sachgerechten Verausgabung der Ersatzgelder. Entsprechende Maßnahmen zur Ersatzgeldverwendung werden einzelfallbezogen nach den oben genannten Kriterien geprüft. Die UNB setzt die verfügbaren Ersatzgelder dabei gezielt für Maßnahmen ein, die der Naturentwicklung im Landkreis Uelzen dienen.

 

Im Ergebnis stellt die Verwaltung damit bereits heute im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung als Geschäft der laufenden Verwaltung auf die der Begründung des Antrages zu Grunde liegenden Kriterien ab, so dass die Notwendigkeit einer zusätzlichen Regulierungs- und Steuerungsebene mit entsprechendem Verwaltungs- und Personalmehrbedarf weder begründet ist noch nachvollzogen werden kann. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass es oftmals erforderlich ist, auch kurzfristig handlungsfähig zu sein, um sich auftuende Maßnahmenpotentiale aktivieren zu können.

 

Am 11.06.2020 ist ein Änderungsantrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zum Antrag der FDP eingegangen (Anlage 2).

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, Antrag und Änderungsantrag abzulehnen.

 

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Anlagen

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