ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/2020/082

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Vorbereitungen zur Gründung einer Naturschutzstiftung sind zwischenzeitlich so weit vorangeschritten, dass ein weitgehend ausgearbeiteter Entwurf des zur Einrichtung erforderlichen Regelwerkes vorliegt.

 

Die im Entwurf beigefügte Stiftungssatzung soll kurzfristig dem Finanzamt Uelzen–Lüchow sowie dem Amt für regionale Landesentwicklung als Stiftungsbehörde zur Vorprüfung vorgelegt werden. Insoweit können geringfügige noch Änderungen notwendig werden. Änderungen können auch noch durch den politischen Beratungsgang ausgelöst werden.

 

Die abschließende Beschlussfassung durch den Kreistag des Landkreises Uelzen wird für den 29.09.2020 angestrebt. Eine Einrichtung könnte dann zum 01.01.2021 erfolgen. Diese Informationsvorlage erfolgt, um möglichst eine abschließende Beschlussfassung bis zum 29.09. zu gewährleisten.

 

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Anlagen

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