ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/005-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In einem mehrstufigen Planungsprozess hat der Landkreis Uelzen in 2019 seine Arbeiten zur Bedarfsplanung in die Radwegeinfrastruktur im Kreisgebiet abgeschlossen. Eine Prioritätenliste liegt mit Stand November 2019 vor und ist in dieser Form am 12.11.2019 als Grundlage anstehender Ausbauplanungen im Kreisausschuss einstimmig beschlossen worden (siehe Anlage).

Es steht ein jährlicher HH-Beitrag in Höhe von 350.000 Euro/a ab dem Haushaltsjahr 2020 zum Zwecke der Realisierung zur Verfügung, ein Eigenbeitrag der Gemeinden ist zur Vollkostendeckung im Rahmen der Maßnahmenrealisierung jedoch erforderlich.

Folgende Rahmenbedingungen sollen zukünftig als Basis vertraglicher Absprachen im jeweiligen Einzelfall zu Grunde gelegt werden:

 

  1. Die Gesamtkosten einer Einzelmaßnahme sind grundsätzlich hälftig von Landkreis und Gemeinde zu tragen, etwaige Radwegeförderprogramme (bspw. GVFG, Klimaschutz) zur Reduzierung des tatsächlich zu tragenden Kostenrahmens sollen aktiviert werden. In diesem Fall beschränkt sich der Halbteilungsgrundsatz auf den Anteil der dann nicht geförderten/förderfähigen Kosten. Die Fördermittelakquise wird durch den Landkreis geleistet.

 

  1. Bei Maßnahmen über Gemeindegrenzen hinweg ist der beizubringende Kostenrahmen der gemeindlichen Ebene nach Nr. 1 anteilig (nach Wegstrecke) von den gemeindlichen Stellen zu tragen.

 

  1. Der Landkreis übernimmt federführend die Planungsleistungen und trägt Sorge für die spätere bauliche Umsetzung unter Einbindung der jeweiligen Gemeinde. Er kümmert sich zudem um erforderliche Ausgleichsmaßnahmen. Eine aktive Unterstützung der Gemeinde wird hierbei erwartet.

 

  1. Die Gemeinde schafft die Voraussetzungen für erforderlichen Grunderwerb in der Örtlichkeit bis zur Unterschriftsreife. Insbesondere verantwortet die jeweilige Gemeinde die Verhandlung mit den Grundeigentümern in enger Abstimmung mit dem Landkreis.

 

  1. Die Gemeinde hat sich rechtzeitig vor Planungsbeginn (rd. 2 Jahre) verbindlich zur Einzelmaßnahme gegenüber dem Landkreis zu erklären. Sofern dies zum konkreten Zeitpunkt nicht möglich sein sollte, werden die Planungsarbeiten des Landkreises bei der nächstfolgenden Position der Prioritätenliste fortgesetzt. Übersprungene Infrastrukturmaßnahmen werden nicht gestrichen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt wieder angefragt.

 

  1. Die Gemeinde hat spätestens mit Vorlage eines im Einzelfall erwirkten Förderbescheides gegenüber dem Landkreis die haushälterische Zweckbindung auf der Basis einer Kostenermittlung zu erklären.

 

  1. Die Grundzüge der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Landkreis werden ausnahmslos in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.

 

In der Sitzung am 17.06.2020 hat der Ausschuss eine Rückverweisung in die Fraktionen beschlossen, da grundsätzlicher Beratungsbedarf insbesondere an den von der Verwaltung vorgetragenen Finanzierungsmodalitäten besteht. Aufgeworfen wurde u.a. auch die Frage nach den Potentialen einer Finanzierung über eine Anhebung der Kreisumlage. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass aktuell 1 Punkt Kreisumlage ca. 1,05 Mio. € entspricht. Eine weitergehende Abschätzung für das Haushaltsjahr 2021 ist aktuell noch nicht möglich und bleibt den Haushaltsberatungen im Herbst d.J. vorbehalten.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss, die näher beschriebenen Finanzierungsmodalitäten als Basis zukünftiger Investitionsmaßnahmen in die Radwegeinfrastruktur an Kreisstraßen zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...