Finanzierung des Radwegebaus an Kreisstraßen ab 2021
In einem mehrstufigen Planungsprozess hat der Landkreis Uelzen in 2019 seine Arbeiten zur Bedarfsplanung in die Radwegeinfrastruktur im Kreisgebiet abgeschlossen. Eine Prioritätenliste liegt mit Stand November 2019 vor und ist in dieser Form am 12.11.2019 als Grundlage anstehender Ausbauplanungen im Kreisausschuss einstimmig beschlossen worden (siehe Anlage).
Es steht ein jährlicher HH-Beitrag in Höhe von 350.000 Euro/a ab dem Haushaltsjahr 2020 zum Zwecke der Realisierung zur Verfügung, ein Eigenbeitrag der Gemeinden ist zur Vollkostendeckung im Rahmen der Maßnahmenrealisierung jedoch erforderlich.
Folgende Rahmenbedingungen sollen zukünftig als Basis vertraglicher Absprachen im jeweiligen Einzelfall zu Grunde gelegt werden:
In der Sitzung am 17.06.2020 hat der Ausschuss eine Rückverweisung in die Fraktionen beschlossen, da grundsätzlicher Beratungsbedarf insbesondere an den von der Verwaltung vorgetragenen Finanzierungsmodalitäten besteht. Aufgeworfen wurde u.a. auch die Frage nach den Potentialen einer Finanzierung über eine Anhebung der Kreisumlage. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass aktuell 1 Punkt Kreisumlage ca. 1,05 Mio. € entspricht. Eine weitergehende Abschätzung für das Haushaltsjahr 2021 ist aktuell noch nicht möglich und bleibt den Haushaltsberatungen im Herbst d.J. vorbehalten.
Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss, die näher beschriebenen Finanzierungsmodalitäten als Basis zukünftiger Investitionsmaßnahmen in die Radwegeinfrastruktur an Kreisstraßen zu beschließen.