ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2020/111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen hat gemäß § 20 ff EigBetrVo einen Jahresabschluss sowie einen Lagebricht gemäß § 24 EigBetrVo aufzustellen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 157 NKomVG und nach § 316 ff HGB prüfen zu lassen.

Der Jahresabschluss und der Lagebricht für das Wirtschaftsjahr 2019 wurden unter Einbeziehung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz von dem durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragten Abschlussprüfer, der BRS Treuhand GmbH Wirtschaftsgesellschaft, Hannover, geprüft und unter dem 22.07.2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Prüfung erfolgte nach § 317 HGB und § 29 EigBetrVo unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und auch keine Anhaltspunkte ergeben, die nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten.

Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 27.236 T€ (Vorjahr: 24.384 T€) und einem Jahresergebnis/-überschuss von 1.024 T€  (Vorjahr Verlust von -809 T€). Die Umsatzerlöse liegen bei 13.600 T€ (im Vorjahr: 12.403 T€). Das geplante Jahresergebnis wurde um 709 T€ überschritten, was hauptsächlich durch geringere Aufwendungen verursacht wurde.

Die hohe Abweichung ergibt sich im Wesentlichen durch um 406 T€ höhere Gebühreneinnahmen im Entsorgungszentrum Borg bzw. Kompostierungsanlage. Die Gebühreneinnahmen auf dem Wertstoffhof waren ebenfalls um 120 T€ höher als geplant.

Die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse liegen mit 777 T€ unter dem geplanten Wert. Die Erlöse aus dem Betrieb der neu errichteten Bohrschlammaufbereitungsanlage liegen mit ca. 873 T€ unter dem geplanten Wert, während die Erlöse aus der Stromeinspeisung um 94 T€ höher waren als der geplante Wert.

Beim Materialaufwand lagen insbesondere geringere Aufwendungen für die Bohrschlammaufbereitungsanlage vor, die später als geplant in den Betrieb ging. Der tatsächliche Aufwand für den Betrieb der Bohrschlammanlage betrug dadurch 126 T€ weniger als geplant.

Die Personalkosten liegen mit 330 T€ unter dem geplanten Wert. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch die Nichtbesetzung von insgesamt 4,7 Stellen zum 30.06.2019.

Die Kosten für die Altholzentsorgung waren um 127 T€ höher als im Wirtschaftsplan dargestellt. Ursache hierfür sind ein Übertragungsfehler bei der Planung und die zweimalige Erhöhung der Entsorgungspreise im Kalenderjahr.

Die Zuführung zur Rückstellung der Deponienachsorge ist um 134 T€ höher. Ursächlich dafür sind zum großen Teil die seit Aufstellung des Wirtschaftsplanes bis zum Bilanzstichtag weiter gefallenen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze. Im Gegenzug dazu sind die zinsähnlichen Aufwendungen um 95 T€ niedriger als geplant, so dass sich im Saldo eine Differenz für die Zuführung zur Rückstellung für Deponienachsorge inkl. Zinsanteil in Höhe von ca 39 T€ ergibt.

Die Rechts- und Beratungskosten liegen mit 131 T€ unter dem Planansatz. Hier sind Kosten für einige Projekte budgetiert worden, die nicht umgesetzt wurden.

Die Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung sind um ca 105 T€ niedriger als angenommen, da weniger Mengen an Siebüberlauf im Wirtschaftsjahr als kalkuliert entsorgt wurden.

Der Investitionsplan sah Anschaffungen in Höhe von 4.695 T€ vor; tatsächlich gingen lediglich 2.354 T€ zu, da Maßnahmen nicht zur Ausführung kamen oder in das Folgejahr verschoben wurden (z.B. Hallendach Borg, Deponiegasspeicher).

Das Jahresergebnis des Vorjahres war im Wesentlichen durch die Zuführung zur Rückstellung für die Gebührenüberdeckung (Kalkulationszeitraum 2016 bis 2018) in Höhe von 1.657 T€ geprägt gewesen. Die Rückführung dieser Gebührenüberdeckung ist in der Kalkulationsperiode 2020 bis 2022 berücksichtigt worden, die Gebührensätze wurden zum 01.01.2020 gesenkt. Das Jahresergebnis 2019 ist in Höhe des im Rahmen der Gebührenkalkulation noch festzustellenden Überschusses gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 NKAG innerhalb der auf seine Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat keine ergänzenden Bemerkungen zum Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers gemäß § 32 Abs. 3 EigBetrVO.

Im Übrigen wird auf den Sachvortrag des Wirtschaftsprüfers und den beigefügten Prüfungsbericht des BRS Treuhand GmbH in der Anlage verwiesen. Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und Lagebericht sind im Prüfungsbericht als Anlage enthalten.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.023.702,86 € soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen wie folgt zu beschließen:

  1. Der von der BRS Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover , geprüfte und unter dem 20.08.2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen für das Wirtschaftsjahr 2019 mit einer Bilanzsumme von 27.236.483,01 € und einem Jahresüberschuss von 1.023.702,86 € und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 werden festgestellt.
  2. Gemäß Empfehlung der BRS Treuhand GmbH soll der Jahresüberschuss nicht in die allgemeine Rücklage eingestellt werden, sondern auf neue Rechnung vorgetragen werden, da im Rahmen der Gebührennachkalkulation für das Jahr 2019 ein nicht unbeträchtlicher Teil des Jahresüberschuss in die Gebührenüberschussrückstellung einzustellen sein wird.
  3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Landkreis Uelzen wird gemäß § 33 EigBetrVO Nds. für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

 

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Anlagen

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